Mehr Schutz vor Vertragsabschlüssen am Telefon
Stand: 12.05.2017
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Berlin - Verbraucher sollen besser vor schnellen Vertragsabschlüssen am Telefon geschützt werden. Der Bundesrat hat am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der nun von Bundesregierung und Bundestag beraten wird.
Die Länderkammer will, dass Verträge, die durch ungebetene Telefonanrufe zustande kommen, nur gültig sind, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot per Post, E-Mail oder Fax bestätigt und der Verbraucher den schriftlichen Vertrag genehmigt. Das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen floriere nämlich ungebrochen, obwohl es seit 2013 bereits strengere Bedingungen gibt, so die Länder.