Mehr Regulierung bei Bonitäts-Auskunft?
Stand: 01.12.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
Berlin - Die Grünen haben einen Entwurf zur Regulierung von Auskunfteien vorgelegt. Die Bonitäts-Berechnungen sollen offen gelegt werden. Mehrere Sachverständige haben bei einer Anhörung im Bundestags-Innenausschuss von einer stärkeren Regulierung von Auskunfteien wie der Schufa zum jetzigen Zeitpunkt abgeraten. Eine entsprechende Reform des Datenschutzgesetzes sei "angesichts der erwarteten EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht sinnvoll", sagte am Montag etwa Jürgen Taeger von der Universität Oldenburg laut Bundestags-Pressedienst.
Auch der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch betonte demnach, die Spielräume für neue datenschutzrechtliche Regelungen seien derzeit unklar.
Frank Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband nannte den von der Grünen-Fraktion vorgelegten Entwurf zwar einen "Impuls in die richtige Richtung". Doch auch er verwies darauf, dass "man sich bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung in einem Prozess befindet".
Welche Daten dürfen genutzt werden?
Der Gesetzentwurf der Grünen soll vor allem das sogenannte Scoring neu regeln. Auskunfteien speichern Daten zur "Kredithistorie" mit Anzahl der Konten, Krediten, Handy- und Leasingverträgen, unbezahlten Rechnungen oder Insolvenzen. Daraus berechnen sie einen sogenannten Score.
Einige Auskunfteien nutzen auch umstrittene Daten, die nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Bonität eines Verbrauchers zulassen, zum Beispiel den Wohnort. So kann es sein, dass sich die Kreditwürdigkeit eines Bürgers verschlechtert, nur weil andere Anwohner im Viertel eine geringere Bonität haben. Durch im Internet verfügbare Informationen haben Auskunfteien wie die Schufa zudem heute ganz andere Möglichkeiten der Datenbeschaffung und Datenauswertung als noch vor einigen Jahren.
Mehr Einblick und Verbot bestimmter Datenquellen
Die Fraktion schlägt vor, dass Verbraucher weitere Auskunftsansprüche haben, etwa zur Gewichtung der Daten und zu verwendeten Vergleichsgruppen.
Eine Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken und der Wohnadresse wollen die Grünen verbieten. Die Aufsichtsbehörden sollen zudem ihre Kontrolle der Auskunfteien verschärfen. Einmal im Jahr sollen die Unternehmen zudem Verbraucher unaufgefordert über die gespeicherten Daten informieren - bislang geschieht dies nur auf Anfrage.
Die EU-Staaten hatten sich Mitte Juni nach mehr als dreijährigen Verhandlungen auf eine Reform der Datenschutzregeln geeinigt. Damit soll erstmals ein europaweit gültiges einheitliches Datenschutzniveau geschaffen und das Recht auf Privatsphäre gestärkt werden. Das bisherige Recht stammt aus dem Jahr 1995. Es gilt wegen der rasanten Entwicklung des Internets mit der Entstehung sozialer Netzwerke wie Facebook und des Sammelns riesiger Datenmengen etwa durch Google nicht mehr als zeitgemäß. Angestrebt wird eine Einigung zwischen Rat, EU-Kommission und Parlament bis Ende des Jahres.