Machtkampf um Gasimporteur VNG - EWE beantragt Schiedsverfahren

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Oldenburg/Leipzig (dpa) - Der Machtkampf um die Kontrolle über den drittgrößten deutschen Gasimporteur VNG Leipzig geht in die nächste Runde. Der Oldenburger Energieversorger EWE hat am Dienstag nach eigenen Angaben Schiedsklage erhoben. Sie richtet sich gegen die Kündigung des Konsortialvertrages durch die VNG Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft (VuB), teilte EWE mit.

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Die VuB, in der die Beteiligungen der zwölf ostdeutschen kommunalen Anteilseigner gebündelt sind, wirft Hauptaktionär EWE vor, durch den Aufkauf kommunaler Anteile die Mehrheit an der VNG erlangen zu wollen. An diesem Mittwoch verhandelt das Landgericht Gera eine Klage gegen die verkaufswilligen Stadtwerke Jena-Pößneck. Kläger sind die Stadtwerke Neubrandenburg, Annaberg-Buchholz und Leipzig, die damit den drohenden Anteilsverkauf stoppen wollen. Auch die Stadtwerke Halle gelten als Wackelkandidaten. Rutschen die kommunalen Anteile von aktuell 25,75 Prozent unter die 25-Prozent-Marke, verlören die Eigner ihre Sperrminorität. Im Gegenzug könnte EWE von derzeit knapp 48 Prozent zur Anteilsmehrheit kommen. Der Konsortialvertrag sichert den Oldenburgern bezüglich der kommunalen Anteile ein Vorkaufsrecht.

EWE beziffert den Streitwert im Schiedsverfahren mit 300 Millionen Euro. EWE will feststellen lassen, dass die Vertragskündigung unwirksam ist. Als Schiedsrichter hat EWE den Tübinger Professor Mathias Habersack benannt. VuB-Geschäftsführer Andreas Reinhardt sagte, die Schiedsklage komme nicht überraschend. "Wir wissen davon und werden zum richtigen Zeitpunkt reagieren. Wir werden nun unsererseits einen Schiedsrichter bestellen." Nach den Angaben eines EWE-Sprechers sieht der Konsortialvertrag im Streitfall ein Schiedsverfahren vor.

EWE-Vorstandsvorsitzender Werner Brinker betonte, es gebe keinen Grund für eine Kündigung des Vertrages. "Wir haben das Wohl von VNG im Auge und wollen das Unternehmen weiterentwickeln." Neben der Geltendmachung von Schadensersatz behalte sich EWE zudem vor, das Darlehen zurückzufordern, mit dem VuB beim Erwerb weiterer VNG- Anteile im Jahr 2004 unterstützt worden sei.



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