Landkarten auf der Homepage können teuer werden
Berlin - Wer ohne Erlaubnis urheberrechtlich geschütze Karten auf seine Homepage stellt, muss mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen. Auch Links zu derartigen Inhalten oder Kopien auf dem Server sind nicht erlaubt - ansonsten kann jeder einzelnen Verstoß geahndet werden. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein unter Bezug auf ein Urteil des Amtsgerichts München hin (Az.: 161 C 15642/09).
Im konkreten Fall hatte ein Ladenbesitzer auf seiner Homepage einen Link zum Internet-Angebot eines kostenpflichtigen Kartendienstes gesetzt, um Kunden das Auffinden seines Geschäfts mit einem Kartenausschnitt zu erleichtern. Weil er keine Lizenzgebühr entrichtet hatte, bekam er eine Abmahnung von dem Dienst, zahlte Schadensersatz und löschte den Link.
Jahre später stellte der Kartendienst allerdings fest, dass noch eine Kopie des Kartenausschnitts auf dem Server des Ladenbesitzers lag und über Suchmaschinen auffindbar war. Deshalb bekam dieser noch eine Abmahnung, weigerte sich dieses Mal aber zu zahlen. Daraufhin verklagte ihn der Dienstleister - und bekam Recht. Der Ladenbesitzer musste erneut zahlen: Lizenz- und Anwaltsgebühren in Höhe von 1470 Euro.
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