Landgericht weist Schadenersatzklage im mobilcom-Prozess ab

dpa, Verivox
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Frankfurt/Main (dpa) - Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid ist mit einer Klage auf Schadenersatz in Milliardenhöhe gegen den früheren Großaktionär France Télécom gescheitert. Das Frankfurter Landgericht wies die Klage am Mittwoch zurück. Es seien "wirksame wechselseitige Verzichtserklärungen" über Ausgleichszahlungen im Fall möglicher Verluste zwischen mobilcom und France Télécom abgegeben worden. Berufung zum Oberlandesgericht wurde zugelassen (Az.: 2-04 O 412/04). Schmids Insolvenzverwalter forderte in dem Zivilprozess von France Télécom 7,2 Milliarden Euro Schadenersatz, weil der Konzern die mobilcom-Pleite mitverursacht habe.


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