Landgericht untersagt E.ON Thüringen Gaspreisklauseln

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Erfurt - Das Landgericht Erfurt hat die Preisänderungsklauseln in den Erdgaslieferverträgen der E.ON Thüringer Energie AG für unwirksam erklärt und das Unternehmen zur Unterlassung verpflichtet. Aus Sicht des Gerichts stellen folgende Gründe zur Anpassung der Preise eine unangemessene Benachteiligung für den Verbrauchern dar. "Die E.ON Thüringer Energie AG ist zu einer Anpassung der Erdgaspreise insbesondere dann berechtigt, wenn und soweit sich die Bezugskosten der E.ON Thüringer Energie AG verändern, bei Veränderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes, im Falle der erstmaligen Erhebung oder der Erhöhung sonstiger oder besonderer Steuern, Abgaben oder Gebühren im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, bei Änderung der Lohn- und Materialkosten, in dem Umfang, in dem Dritte, die zur Leistungserbringung (Wartung, Instandhaltung) herangezogen werden, ihre Preise gegen über E.ON Thüringer Energie AG verändern." (siehe AZ 10 O 1427/07)

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Laut Einschätzung des Thüringer Rechtsanwalts Thomas Fricke können sich Kunden der E.ON Thüringer Energie AG, deren Verträge diese Klauseln enthielten, darauf berufen, dass die Preisänderungsklausel unwirksam sind (vgl. BGH, Urt. v. 29.04.2008 - KZR 2/07) und - soweit darauf Zahlungen geleistet wurden - diese zurückverlangen.


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