Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Label für alte Heizkessel wird 2017 Pflicht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Ab 2017 müssen alte Heizkessel gelabelt werden. Der Aufkleber zeigt, wie es um die Energieeffizienz des Gerätes bestellt ist. Konkrete Auswirkungen hat dieses Label keine - Kosten entstehen auch nicht. Es soll aber zu möglichen Modernisierungen an der Heizanlage ermutigen.

Wer braucht das Label?

Das Altanlagenlabel wird an Heizkesseln für gasförmige und flüssige Brennstoffe mit einer Nennleistung von bis zu 400 kW angebracht. "Heizkessel, die älter als 15 Jahre alt sind, können nach einem vorgegebenen Zeitplan mit diesem Label gekennzeichnet werden", sagt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund. Hausbesitzer brauchen sich aber nicht selbst darum zu kümmern. "Wer zum Beispiel eine Heizungsfirma mit der Wartung oder Reparatur seiner Heizung beauftragt, wird mit diesem Thema konfrontiert. Der Handwerker darf entsprechend dem Baujahr und dem Typ den Heizkessel in eine Energieeffizienzklasse eingruppieren und das Label ausstellen."

Was ist neu ab 2017?

Ab 1. Januar 2017 sind die bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, im Anschluss an die Feuerstättenschau den Heizkessel zu labeln. "Die Feuerstättenschau erfolgt zweimal innerhalb von sieben Jahren", erklärt Stephan Langer, Vorstand des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Welche Kessel einen Aufkleber erhalten, hängt vom genauen Baujahr ab. Ab 2017 sind alle Kessel dran, die bis einschließlich 1991 gebaut wurden. "Von den in der aktuellen Schornsteinfegerstatistik erfassten 19,1 Millionen Öl- und Gasanlagen sind 2,2 Millionen Anlagen älter als 26 Jahre, 7 Millionen älter als 17 Jahre", sagt Langer. Er schätzt, dass ab 2017 im Schnitt jährlich eine Million Anlagen von den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern überprüft werden. Zusätzlich zum Label bekommt der Kunde eine Broschüre mit Informationen zu Beratungsangeboten und staatlichen Förderungen.

Welche Informationen enthält das Label?

"Das Energielabel informiert die Verbraucher über den Zustand ihres Heizkessels", erklärt Frank Ebisch vom Zentralverband Heizung Klima Sanitär. Es gibt Auskunft, ob es sich um ein sparsames Modell handelt oder ob Energie verschwendet wird. Äußerlich ist es vergleichbar mit den Labels auf Kühlschränken, Waschmaschinen und Geschirrspülern. Die Heizkessel werden auf einer Skala von A++ bis D gelabelt, wobei A++ und A+ für besondere Effizienz stehen. Geräte mit der Bewertung A und B gelten zwar als effizient, aber optimierbar. Als ineffizient und veraltet gelten Anlagen der Kategorien C und D. "Das Energielabel beschränkt sich allerdings auf das Einzelgerät Heizkessel", sagt Frank Ebisch. "Verbraucher, die Informationen über die Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage benötigen, sollten einen die gesamte Anlage einbeziehenden Heizungscheck in Auftrag geben."

Wie werden die Effizienzklassen ermittelt?

"Zur Feststellung der Energieeffizienzklasse des Heizgerätes genügt es, Baujahr und Typ des Heizkessels zu kennen", erklärt Corinna Kodim. Die HeizLabel-App des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) findet anhand dieser Informationen die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Heizkessels heraus. "Die sagt aber nicht alles über die wirkliche Energieeffizienz der gesamten Heizungsanlage aus", kritisiert Corinna Kodim. "Ganz entscheidend ist, wie die Heizungsanlage einreguliert ist", sagt sie. "Eine alte, gut eingestellte Heizung kann deutlich weniger Energie verbrauchen als eine moderne, die gar nicht oder nur schlecht einreguliert ist."

Was soll das Label bewirken?

Es soll Verbraucher zum Austausch ineffizienter Heizkessel motivieren. "In Deutschland stagniert die Austauschrate von alten Heizkesseln seit längerem bei drei Prozent", so Stephan Langer vom Schornsteinfeger-Verband. "Wir sind ein Land mit einem uralten Heizungsbestand." Das Durchschnittsalter der Heizungen liegt nach Angaben des BMWi bei 17,6 Jahren, über ein Drittel ist sogar älter als 20 Jahre. "Ältere Geräte haben oft einen besonders hohen Energieverbrauch. Mit dem Label können Hausbesitzer besser nachvollziehen, dass es sich lohnt, den alten Heizkessel gegen einen neuen auszutauschen", so Frank Ebisch.

Können Hausbesitzer die Kennzeichnung ablehnen?

"Zwar brauchen sich Hausbesitzer nicht von sich aus darum zu kümmern, dass sie ein Label bekommen, aber ablehnen können sie es ab dem 1.1.2017 auch nicht", betont Ebisch. Wenn ein Ausstellungsberechtigter es an der Außenseite der Gerätefront befestigt hat, dürfen Verbraucher es nicht entfernen. Kosten entstehen durch das Label nicht.

Besteht bei schlechten Werten eine Pflicht zum Heizungsaustausch?

"Nein, alte Geräte müssen nicht zwangsläufig ersetzt werden", stellt Corinna Kodim klar. Der Austausch eines Heizkessels ist mit Investitionen von mehreren tausend Euro verbunden, zumal die Abgasanlage zumeist mit erneuert werden muss. Das sollte man sich gut überlegen. Oftmals kann man schon mit dem Austausch einer ineffizienten Heizkreispumpe den Energieverbrauch senken. Bei hohen Energiekosten ist es ratsam, das gesamte Haus zu betrachten. Sind alle Fenster dicht, kann das Dach gedämmt werden? "Mit dem Heizungsaltanlagenlabel sind keine Verpflichtungen verbunden", sagt Kodim. "Bestenfalls ist es ein Anreiz, sich mit der sinnvollen energetischen Modernisierung des Gebäudes auseinanderzusetzen."