Krümmel: Vattenfall räumt Versäumnisse ein

dpa, AFP | 07.07.2009
Bild: Kühltürme eines Kraftwerkes

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Hamburg/Geesthacht  - Drei Tage nach dem Störfall im Kernkraftwerk Krümmel räumte der Energieversorger Vattenfall  Versäumnisse ein und zog personelle Konsequenzen. Der Betreiber teilte am Dienstag mit, dass ersten Untersuchungen zufolge eine sogenannte Teilentladungsmessung zur Kontrolle des Maschinentransformators vor dem Wiederanfahren des Atomkraftwerks (AKW) nicht wie vorgesehen installiert worden war. Den bisherigen Kraftwerksleiter, Hans-Dieter Lucht, hat Vattenfall von seinen Aufgaben entbunden. Auch das zuständige Kieler Sozialministerium bestätigte, dass die Vorgaben der Atomaufsicht nicht vollständig befolgt worden seien.


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Zudem kündigte der Konzern an, die beiden Maschinentransformatoren nicht zu reparieren, sondern durch neue zu ersetzen. Das AKW werde deshalb mindestens mehrere Monate vom Netz getrennt bleiben.

"Ich begrüße, dass Vattenfall damit binnen kürzester Zeit meine Forderung 'Erneuern statt Reparieren' erfüllt hat", sagte die Kieler Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD). Diese Entscheidung beende aber nicht die grundsätzliche politische Debatte über eine Stilllegung von Krümmel. Ein Kurzschluss in einem der Trafos hatte die Schnellabschaltung am Wochenende ausgelöst.

Mehrere norddeutsche Grünen-Politiker stellen am Dienstag Strafanzeige gegen die Akw-Verantwortlichen. "Offenbar vernachlässigen die Betreiber angesichts der Erwartung von Einnahmen in Milliardenhöhe die erforderlichen Sicherheits- und Sorgfaltspflichten", heißt es in dem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Lübeck. Unter anderem lege das Wiederanfahren des Akw mit einem Transformator, dessen baugleiches Pendant bereits 2007 zu einem "gefährlichen Zwischenfall" geführt habe, "auch eine grobe Verletzung von konkreten verwaltungsrechtlichen Pflichten nahe". Das "Krümmel-Risiko" sei für die gesamte Region Hamburg untragbar geworden, begründete der Grünen-Bundestagsabgeordnete Manuel Sarrazin die Anzeige.

Betriebsstörungen in Atomkraftwerken müssen den zuständigen Landesbehörden gemeldet werden. Seit 1975 gelten dafür bundeseinheitliche Kriterien in vier Kategorien:

  • Sofortmeldung (S): Störung zeigt akute sicherheitstechnische Mängel auf.
  • Eilmeldung (E) innerhalb 24 Stunden: Sicherheitstechnik ist potenziell, aber nicht unmittelbar betroffen.
  • Normalmeldung (N) innerhalb von fünf Tagen: Sicherheitstechnisch von untergeordneter Bedeutung; rund 95 Prozent aller Meldungen betreffen diese Kategorie.
  • Kategorie V mit Meldefrist von zehn Tagen: Störungen vor der Beladung des Reaktors mit Brennelementen.


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