Kostenkontrolle für mobiles Internet im europäischen Ausland
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Brüssel - Damit Verbraucher die Kosten für mobiles Internet besser im Griff haben, können seit März 2010 bei allen Mobilfunkanbietern Kostenlimits für die mobile Datennutzung im Ausland eingerichtet werden. Somit sollen künftig hohe Rechnungen für den Datenverkehr übers Handy im europäischen Ausland vermieden werden. Dies sieht eine neue EU-Verordnung zum Schutze der Verbraucher vor.
Damit nun aber kein Verbraucher benachteiligt wird, der diesen „Schutzmechanismus“ bisher nicht kannte, entfaltet die EU-Verordnung in Kürze ganz automatisch ihre Wirkung: Rechtzeitig zu Beginn der Ferienzeit, spätestens ab 1. Juli, greift das Kostenlimit im europäischen Ausland bei allen Kunden - wenn diese mobil surfen.
Ab diesem Stichtag gilt für alle Kunden die von der EU vorgegebene pauschale Kostengrenze von 59,50 Euro. Haben Kunden bis dahin nicht schon selbst ihr Limit festgelegt, richtet der jeweilige Mobilfunkanbieter diesen Grenzwert rechtzeitig ein. Ganz ohne Zutun des Kunden. Wer so nach dem 1. Juli im europäischen Ausland mehr als 47 Euro fürs mobile Surfen verbraucht, bekommt zunächst einen kostenfreien Hinweis als Kurzmitteilung aufs Handy. Erst bei Erreichen der Marke von 59,50 Euro (50 Euro plus Mehrwertsteuer) sperrt der heimische Mobilfunkanbieter den freien Datenfluss endgültig.
Aber auch davon erfahren betroffene Kunden rechtzeitig mittels Kurzmitteilung. Das verlangt die neue EU-Verordnung. Damit Anbieter im Ausland auflaufende Kosten begrenzen können, erhalten viele der beteiligten Mobilfunkunternehmen die Verbrauchsdaten der Kunden in Echtzeit.
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