Kosten für rezeptfreie Medikamente steuerlich geltend machen
Stand: 12.01.2012
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Berlin - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) in Berlin weist darauf hin, dass Steuerzahler die Kosten für rezeptfreie Medikamente bei der Einkommensteuererklärung 2011 als "außergewöhnliche Belastungen" geltend machen können. Wer im vergangenen Jahr keine Belege für rezeptfreie Medikamente aufgehoben hat, sollte dies in diesem Jahr für die Steuererklärung 2012 tun.
Bei der Einreichung der Belege müsse allerdings nachgewiesen werden, dass die Medikamente medizinisch notwendig waren. Dafür kann ein Grünes Rezept hilfreich sein, mit dem der Arzt ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament empfiehlt und das der Apotheker als Quittung stempelt, so der DAV.
Ob und in welcher Höhe das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, werde von Fall zu Fall entschieden. Der DAV weist darauf hin, dass krankheitsbedingte Kosten nur dann steuermindernd wirken, wenn sie eine zumutbare Belastung übersteigen. Wer im vergangenen Jahr keine Belege für Arzneimittel aufgehoben hat, die die Krankenkasse nicht erstattete und die er selbst zahlte, sollte in diesem neuen Jahr alle Belege für die Steuererklärung 2012 sammeln.