Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Kontrollen bei KfW-Krediten für energetische Sanierung gelockert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Hamburg - Eigentlich sollten Sanierungen mit Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) strenger kontrolliert werden. Der Zentralverband des Handwerks hat sich laut einem Bericht von NDR Info und dem ARD-Magazin „Plusminus“ dagegen stark gemacht und die Behörden sind seiner Argumentation gefolgt. Es geht um Regeln, wie die Handwerkerarbeiten bei der energetischen Sanierung überprüft werden, wenn sie aus Krediten mit dem KfW-Programm 152 finanziert sind.

Anfang Januar 2014 teilte der ZDH in einem internen Schreiben u. a. an die regionalen Handwerkskammern mit: "Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hatte sich der ZDH beim Bundesbauministerium und der KfW seit dem Frühjahr 2013 in zahlreichen Gesprächen und Schreiben für die Aufhebung dieser für das Handwerk negativen Regelung stark gemacht." Dass die strengeren Kontrollen inzwischen aufgehoben sind, bezeichnete der ZDH in dem Brief als guten "Verhandlungserfolg für das Handwerk."

Konkret geht es um das aus Bundesmitteln finanzierte KfW-Programm 152. Dabei greift die Kreditanstalt Bauherren finanziell unter die Arme, die eine privat genutzte Immobilie energieeffizient sanieren. Die von einem Handwerksbetrieb vorgenommenen Arbeiten musste seit dem 1. März 2013 ein wirtschaftlich unabhängiger Gutachter abnehmen und bestätigen. Bundesregierung und Förderbank hatten die Verschärfung der Regeln nach Angaben einer Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) eingeführt, um eine "Sicherung der energetischen Qualität in den KfW-Förderprogrammen" zu gewährleisten. Die Einflussnahme des ZDH hat bewirkt, dass sich Handwerksbetriebe die sachgemäße Durchführung einer Sanierungsmaßnahme inzwischen wieder selbst bestätigen können. Voraussetzung dafür: Der Betrieb muss in eine Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sein.

Zweiter Sachverständiger verteuert Baukosten

Christian Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, bezeichnete es als "fachlich absurd, dass man die Ausführung und die Kontrolle zusammenbindet. Das ist eine reine Lobby-Nummer und hat nichts mit Klimaschutz oder einer energetischen Sanierung zu tun. Da wo nicht kontrolliert wird, ist Missbrauch wahrscheinlicher, und da wo Steuergelder hingehen, muss es Kontrollen geben."

Das BMWi teilte mit, der Bundesregierung hätten eine Reihe von Rückmeldungen von Bürgern vorgelegen, "die zum Ausdruck brachten, dass [...] die Aufwendungen für einen zweiten Sachverständigen den zur Verfügung gestellten Förderbetrag (Zuschuss o. ä.) erreichten und zum Teil überstiegen." Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks habe Bedenken in diese Richtung geäußert, so das Ministerium weiter. Ressortchef Sigmar Gabriel ist Vorsitzender des KfW-Verwaltungsrates.

Im vergangenen Jahr lag das Gesamtvolumen des betroffenen Förderprogramms nach Angaben der Bundesregierung bei rund zwei Milliarden Euro. Im Durchschnitt kamen von der KfW für jede Sanierungsmaßnahme 18.000 Euro. Die verschiedenen Förderinstrumente der Bank sollen "wesentlich" dazu beitragen, dass das Ziel des "nahezu klimaneutralen Gebäudebestands in Deutschland bis 2050" erreicht wird, betonte das Bundeswirtschaftsministerium.