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Neben dem Gesetz über das Messwesen wurden nunmehr auch die Gesetze zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Stromproduktion, zur Wärmeerzeugung und zur Parallel-Produktion von Strom und Wärme in KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Koppelung) fertig. Beratungen sind - nach Erörterungen am Mittwoch in den Ausschüssen - am Freitag im Plenum des Bundestages vorgesehen. Bei der besonders effizienten KWK soll künftig auch der Neubau von Stromleitungs-Verbindungen in Siedlungen gefördert werden. Der Stromanteil aus KWK-Anlagen soll bis 2020 von 11 auf 25 Prozent mehr als verdoppelt werden.
Weitgehend entschärft wurden Forderungen aus der Union, die Förderung von Solarstrom kräftig zu kappen. Dagegen hatten sich - wegen der besonderen Bedeutung der Solarindustrie in den neuen Ländern - erfolgreich vor allem auch die Ost-Ministerpräsidenten gewandt. Die von den Verbrauchern zu zahlende Grundvergütung soll aber gleitend je nach Anlagengröße zwischen acht und zwölf Prozent verteilt auf 2009 bis 2011 zurückgefahren werden.
Bei der Windenergie an Land wird die Förderung angehoben - und zwar von 7,9 auf 9,2 Cent je Kilowattstunde. Für Windenergie vor der Küste erhalten die Betreiber vom Verbraucher künftig 13 Cent und als zusätzlichen Investitionsanreiz einen "Sprinterbonus" von weiteren 2 Cent.
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