Klagen gegen Atomendlager - Betroffene ohne große Hoffnung

dpa
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Lüneburg/Salzgitter (dpa) - Die Klagen gegen das geplante Atommüllendlager Schacht Konrad in Salzgitter haben nach Ansicht von Verfahrensbeteiligten kaum Aussicht auf Erfolg in der ersten Instanz. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beschäftigte sich am zweiten Verhandlungstag am Mittwoch mit der Klage von zwei Landwirten, deren Hof unmittelbar an das Gelände des früheren Eisenerzbergwerks grenzt. Das Gericht will sein Urteil am kommenden Mittwoch (8.3.) verkünden. Erstmals muss in Lüneburg ein Gericht entscheiden, ob die Baugenehmigung für ein geplantes Atommüllendlager in Deutschland rechtens war.

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"Mir ist nach gestern klar, dass ich hier heute nicht gewinnen kann", sagte Landwirt Walter Traube (42) am Mittwoch. Er und sein Vater (86) rechnen nicht damit, dass ihre Klage vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg durchkommen wird. Die Landwirte wollen dann die nächste Instanz anrufen, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Sie sehen ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet, falls in direkter Nachbarschaft zu ihren Anbauflächen Atommüll eingelagert werden sollte. Die Landwirte fürchten, dass ihre Erzeugnisse wie Rüben und Erdbeeren dann auf Grund möglicher radioaktiver Belastung keine Abnehmer mehr finden.

Nach Ansicht der Gegenseite sind die beiden Landwirte nicht betroffen. "Aus unserer Sicht haben sie keine Klagebefugnis", sagte die Anwältin des niedersächsischen Umweltministeriums. Das Bundesamt für Strahlenschutz schloss sich dieser Auffassung an. Das Ministerium erteilte 2002 nach langem Druck der Bundesregierung die Genehmigung für das Lager, das der Bund betreiben will.

Sollte das Oberverwaltungsgericht die Genehmigung von Schacht Konrad für rechtens erklären, könnte der Bau bald beginnen, auch wenn die Kläger die Lüneburger Entscheidung anfechten. Drei Monate nach der schriftlichen Urteilsbegründung gibt es dann keinen rechtlichen Hinderungsgrund für den Bau mehr. Voraussetzung ist allerdings, dass das Lager von der jetzigen Bundesregierung weiterhin politisch gewollt ist.

Am Dienstag waren die Klagen der Stadt Salzgitter und der Gemeinden Vechelde und Lengede gegen das geplante Lager verhandelt worden. In dem ehemaligen Eisenerzbergwerk soll schwach- und mittelradioaktiver Abfall aus Forschungslabors, Kliniken und der Industrie unter Tage eingelagert werden.

Die beiden Landwirte machten vor Gericht unter anderem geltend, dass die vom Endlager ausgehende Strahlung nicht ausreichend berechnet worden sei und dass es vor der Festlegung auf den Standort Salzgitter kein Auswahlverfahren gegeben habe, bei dem auch andere Orte untersucht worden seien. Die Gegenseite betonte, zur Strahlung und zur Belastung durch Abluft aus dem Lager gebe es umfangreiche Berechnungen, nach denen alle Grenzwerte eingehalten werden könnten. Eine Untersuchung anderer Standorte sei im Rahmen der Genehmigung von Schacht Konrad nicht gesetzlich nötig gewesen.

Mit mehreren Beweisanträgen auf Ladung weiterer Sachverständiger scheiterte die Anwältin der beiden Landwirte. Sie fand auch kein Gehör für ihre Forderung, zunächst müsse das Bundesverfassungsgericht klären, ob die bisherigen gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines Endlagers in Deutschland ausreichend seien.



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