Klagen gegen Atomendlager - Betroffene ohne große Hoffnung
Nach Ansicht der Gegenseite sind die beiden Landwirte nicht betroffen. "Aus unserer Sicht haben sie keine Klagebefugnis", sagte die Anwältin des niedersächsischen Umweltministeriums. Das Bundesamt für Strahlenschutz schloss sich dieser Auffassung an. Das Ministerium erteilte 2002 nach langem Druck der Bundesregierung die Genehmigung für das Lager, das der Bund betreiben will.
Sollte das Oberverwaltungsgericht die Genehmigung von Schacht Konrad für rechtens erklären, könnte der Bau bald beginnen, auch wenn die Kläger die Lüneburger Entscheidung anfechten. Drei Monate nach der schriftlichen Urteilsbegründung gibt es dann keinen rechtlichen Hinderungsgrund für den Bau mehr. Voraussetzung ist allerdings, dass das Lager von der jetzigen Bundesregierung weiterhin politisch gewollt ist.
Am Dienstag waren die Klagen der Stadt Salzgitter und der Gemeinden Vechelde und Lengede gegen das geplante Lager verhandelt worden. In dem ehemaligen Eisenerzbergwerk soll schwach- und mittelradioaktiver Abfall aus Forschungslabors, Kliniken und der Industrie unter Tage eingelagert werden.
Die beiden Landwirte machten vor Gericht unter anderem geltend, dass die vom Endlager ausgehende Strahlung nicht ausreichend berechnet worden sei und dass es vor der Festlegung auf den Standort Salzgitter kein Auswahlverfahren gegeben habe, bei dem auch andere Orte untersucht worden seien. Die Gegenseite betonte, zur Strahlung und zur Belastung durch Abluft aus dem Lager gebe es umfangreiche Berechnungen, nach denen alle Grenzwerte eingehalten werden könnten. Eine Untersuchung anderer Standorte sei im Rahmen der Genehmigung von Schacht Konrad nicht gesetzlich nötig gewesen.
Mit mehreren Beweisanträgen auf Ladung weiterer Sachverständiger scheiterte die Anwältin der beiden Landwirte. Sie fand auch kein Gehör für ihre Forderung, zunächst müsse das Bundesverfassungsgericht klären, ob die bisherigen gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines Endlagers in Deutschland ausreichend seien.
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