Klage von Telekom-Aktionär gegen Bund wegen UMTS abgewiesen

dpa
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Bonn (dpa) - Das Bonner Landgericht hat die Klage eines Telekom-Aktionärs gegen den Bund auf teilweise Rückzahlung der Gelder aus den UMTS-Lizenzen abgewiesen. Die Richter sahen in ihrer Entscheidung vom Mittwoch keine Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch. Nach Ansicht des Klägers war die Versteigerung der Mobilfunk-Lizenzen im August 2000 nicht rechtmässig. Laut Aktiengesetz dürfe ein Mutterunternehmen (Bund) eine Tochter (Telekom) nicht dazu veranlassen, ein nachteiliges Geschäft zu machen.

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Der Kläger hat nach Ansicht der Richter jedoch nicht belegen können, dass die Telekom durch die Ersteigerung von Lizenzen in Höhe von 8,5 Milliaren Euro Schaden erlitten hat - nicht zuletzt auch deshalb, weil das UMTS-Geschäft noch laufe. Auch sei nicht nachgewiesen, dass die Bundesrepublik als Mehrheitsaktionär den Telekom-Vorstand damals unter Druck gesetzt habe, sich an der Versteigerung zu beteiligen. Es gebe genügend Hinweise, dass der Telekom-Vorstand eigenständig gehandelt habe.

Für den Kläger steht ausser Frage, dass die damaligen Milliardenkosten mit zur hohen Verschuldung des Konzerns führten und damit auch die Talfahrt der Telekom-Aktie ausgelöst wurde.



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