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Kfz-Haftpflicht muss bei Unfallflucht nicht zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Saarbrücken/Berlin - Wer nach einem Crash Unfallflucht begeht, darf nicht damit rechnen, dass die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 1. Oktober 2010 hervor (AZ.: 13 S 75/10), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam macht.

In dem konkreten Fall hatte ein Autofahrer beim Einparken ein anderes Fahrzeug gerammt und sich anschließend vom Unfallort entfernt. Seine Haftpflichtversicherung zahlte dem Geschädigten zwar die Reparaturkosten, verklagte aber anschließend den Verursacher auf Erstattung. Das Gericht gab der Versicherung in zweiter Instanz recht. Durch seine Unfallflucht habe der Fahrer vorsätzlich die sogenannte Warte- und Aufklärungspflicht missachtet und damit auch seinen Versicherungsvertrag verletzt.