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Keine Vermögenswirksamen Leistungen nach Jobwechsel?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Zahlt nach einem Jobwechsel der neue Arbeitgeber keine Vermögenswirksamen Leistungen, haben Sparer verschiedene Möglichkeiten. "Man kann den Vertrag ruhen lassen oder aus eigener Tasche weiter selbst einzahlen", sagt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Alternativ kann der Arbeitnehmer den Vertrag auch auflösen.

"Das bleibt mir selbst überlassen", sagte Beller. Die Rate lasse sich auch reduzieren oder eben bis Vertragsablauf aussetzen. Wer eine staatliche Förderung erhalten hat - die sogenannte Arbeitnehmersparzulage -, muss den Vertrag allerdings bis zu seinem Auslaufen bestehenlassen. Er müsste die Förderung sonst zurückgeben. Arbeitnehmersparzulage erhalten all jene, deren zu versteuerndes Einkommen weniger als 20.000 Euro im Jahr beträgt - für Verheiratete sind es 40.000 Euro, wenn das Geld in einen Aktienfonds fließt.

Bei Bausparverträgen ist es etwas weniger. Sparverträge für Vermögenswirksame Leistungen laufen über sieben Jahre. Sie lassen sich ohne Nachteile vorzeitig kündigen und auszahlen - ausgenommen, Sparer wollen die staatliche Förderung behalten. Wer sie nie bekommen hat, sollte ein weiteres Einzahlen vom privaten Budget und den persönlichen Sparzielen abhängig machen.