Keine vermögenswirksamen Leistungen bei Mutterschaftsgeld
Stand: 14.01.2016
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Bremen - Mutterschaftsgeld ist kein Arbeitslohn und kann deshalb auch nicht vermögenswirksam angelegt werden. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer Bremen in der neuen, kostenlosen Broschüre "Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit" hin. Nach dem Vermögensbildungsgesetz kann nur Arbeitslohn vermögenswirksam angelegt werden.
Ob ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern ergibt sich aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. In diesem Verträgen ist auch geregelt, inwieweit vermögenswirksame Leistungen während der Fehlzeiten beziehungsweise Schutzfristen weitergezahlt werden.