Kauf-Buttons müssen deutlich auf Zahlungspflicht hinweisen
Stand: 03.03.2016
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Köln - Klick hier, klick da und schon ist der Einkauf im Netz erledigt. Um Internet-Shopper vor nebulösen Online-Fallen zu schützen, wurde die Buttonlösung eingeführt. Mit dieser Lösung ist gesetzlich festgehalten, dass Online-Nutzer direkt vor Abschluss einer Bestellung ausdrücklich über die Vertragsinhalte aufgeklärt werden müssen. Das bedeutet auch, dass der Bestellbutton eindeutig beschriftet ist und mit dem Vermerk zur Zahlungspflicht gekennzeichnet ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einem aktuellen Richterspruch (Az.: 6 U39/15) diese Aussage nun bekräftig. Eine Schaltfläche muss entweder "Zahlungspflichtig bestellen" aufführen oder wenigstens vergleichbar eindeutig sein. Darüber informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband.
In dem Fall hatte ein Videostreaming-Dienst einen Button mit "Jetzt gratis testen - danach kostenpflichtig" beschriftet. Er diente zur Bestellung eines Gratis-Probemonats, der in ein kostenpflichtiges Abo für 7,99 Euro monatlich übergeht, wenn der Kunde nicht vorher kündigt. Doch diese Aussage weise nicht nur nicht eindeutig darauf hin, dass die Bestellung eine Zahlungspflicht auslöse, so die Kammer.
Sie sei sogar irreführend, weil die Gefahr bestehe, dass der Verbraucher glaubt, nur ein kostenloses Probeabo zu buchen und diese Gelegenheit ausschließlich "jetzt" zu haben. Eine Revision gegen das Urteil hat das OLG Köln nicht zugelassen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil das beklagte Unternehmen noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen kann.