Kartellamt will mit neuem Gesetz gegen hohe Strom- und Gaspreise vorgehen

dpa | 19.11.2007
Bild: palniki gazowe


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Düsseldorf (dpa) - Das Bundeskartellamt will die Möglichkeiten des neuen Kartellrechts rigoros nutzen und systematisch gegen zu hohe Strom- und Gaspreise vorgehen. "Wenn uns der Gesetzgeber ein schärferes Instrument an die Hand gibt, dann wollen wir damit nicht einfach nur drohen, sondern es auch anwenden", sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer dem "Handelsblatt" (HB/Montagausgabe). Das Ende vergangener Woche vom Bundestag beschlossene Gesetz ermöglicht den Kartellbehörden eine strenge Preiskontrolle.


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Erst vor kurzem waren Stromanbieter durch die Ankündigung von Preiserhöhungen in die Kritik geraten. Die Unternehmen hatten dies mit gestiegenen Beschaffungskosten und dem Ausbau der erneuerbaren Energien begründet. Dies kann der Kartellamtspräsident nicht nachvollziehen: "Nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch aus Fachkreisen heraus sind erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit dieser Begründungen erhoben worden. Plausibel erscheinen sie uns jedenfalls auch nicht."

Spätestens bei der nächsten geplanten Preisrunde dürften damit die Stromriesen die schärferen Instrumente des Kartellrechts zu spüren bekommen. Denn das neue Gesetz hat die Beweislast umgekehrt: Die Unternehmen müssen gegenüber den Kartellwächtern ihre Kalkulation offenlegen. Bislang musste den Anbietern ein Missbrauch in langwierigen Verfahren nachgewiesen werden.

Heitzer wies Vorwürfe zurück, die Verschärfung des Kartellrechts komme einer staatlichen Preiskontrolle gleich. "Davon kann nun wirklich nicht die Rede sein. Das Instrument der Preismissbrauchskontrolle ist für eine flächendeckende Preiskontrolle weder gedacht noch geeignet. Es werden Ausreißer erfasst, bei denen der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung belegt werden kann", sagte er.

Eine Zerschlagung der Energiekonzerne hält Heitzer zwar grundsätzlich für die "sauberste Lösung", um den Wettbewerb zu stärken. Die eigentumsrechtliche Trennung von Netz und Vertrieb werfe jedoch in der Praxis eine Reihe von verfassungsrechtlichen Fragen auf, die langjährige juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen würden. "Damit wäre dem Wettbewerb wohl auch nicht gedient", sagte Heitzer. Eine eigentumsrechtliche Entflechtung könne daher nur Ultima Ratio sein.



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