Kartellamt verhängt Millionenstrafen gegen Flüssiggasanbieter
Die Firmen verständigten sich seit mindestens 1997 darauf, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben, wie das Kartellamt bei der Auswertung von im Mai 2005 sichergestellten Unterlagen und Dateien herausfand. Über weitere Absprachen verabredeten die Lieferanten demnach ein Preisniveau, das bis zu hundert Prozent über dem kleinerer, freier Anbieter lag. Die betroffenen Verbraucher seien "in erheblicher Weise" geschädigt worden, erklärte Kartellamtspräsident Heitzer. Die Krefelder Primagas widersprach den Vorwürfen und kündigte rechtliche Schritte gegen den Bußgeldbescheid an.
Die Bußgelder berechnete die Behörde anhand der Mehrerlöse im Vergleich zu den Preisen freier Anbieter. Den Einwand der Firmen, die hohen Geldbußen gefährdeten sie in ihrer Existenz, ließ das Bundeskartellamt nicht gelten. Hinter den Unternehmen - zum Teil deutsche Tochtergesellschaften europaweit agierender Flüssiggas- und Mineralölkonzerne - stünden "durchweg potente Muttergesellschaften" mit der Möglichkeit, ihre Marktstellung in Deutschland auch nach Zahlung der Buße ohne weiteres sicherzustellen, erklärte die Behörde.
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