Kartellamt verdächtigt viele Versorger: Gaspreise überteuert
Eine bundesweite Untersuchung der Gaspreise habe gezeigt, dass teilweise erhebliche Abweichungen von 25 bis 45 Prozent und mehr zwischen den Unternehmen bestünden, berichtete das Kartellamt. Das Ergebnis zeige, dass der Wettbewerb bei der Belieferung mit Gas "immer noch erschreckend gering" sei, sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer. "Nach derzeitigen Erkenntnissen erheben eine Reihe von Unternehmen Gaspreise in einer Höhe, die sie bei funktionierendem Wettbewerb nicht fordern könnten."
Das Kartellamt agiert erstmals gemäß dem Ende 2007 verabschiedeten novellierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es ermöglicht jetzt eine verschärfte Aufsicht bei Energiepreisen. Im Verfahren müssen die betroffenen Versorger ihre Preisgestaltung selbst sachlich rechtfertigen. Die Behörde hat bei dem Vergleich der Gaspreise die genehmigten Netzentgelte sowie die Steuern und Konzessionsabgaben abgezogen. Dies lasse den betroffenen Unternehmen voraussichtlich kaum Raum, sich durch Besonderheiten in ihrem Liefergebiet zu rechtfertigen.
Die Unternehmen haben nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Um welche Versorger es sich im Einzelnen handelt, teilte das Bundeskartellamt nicht mit. Die Vertriebsgesellschaft RWE Energy in Dortmund bestätigte die Ermittlungen gegen mehrere RWE-Gesellschaften sowie Stadtwerke. "Wir arbeiten kooperativ mit der Behörde zusammen", sagte ein Sprecher. Auch ein Vertreter von E.ON-Energie bestätigte, dass fünf Regionalversorger aus dem Konzern zu den betroffenen Unternehmen gehörten.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verwies darauf, dass Erdgaspreise grundsätzlich "regional unterschiedlich" seien. Im europäischen Vergleich der Erdgaspreise für Haushalte liege Deutschland im Mittelfeld. Der Preis bilde sich im Wettbewerb mit anderen Energieträgern auf dem Wärmemarkt wie zum Beispiel Heizöl sowie Flüssiggas. Auch hier gebe es - auf Grund etwa von unterschiedlichen Bezugsstrukturen - regionale Preisunterschiede. Außerdem stelle sich die Frage, ob die zu einem Stichtag erstellte Vergleichsliste des Kartellamts "nicht nur eine Momentaufnahme der tatsächlichen Preisverhältnisse wiedergibt".
Laut Kartellamt machen Steuern und Abgaben durchschnittlich einen Anteil von 29 Prozent am Bruttopreis aus, die Netzentgelte beliefen sich auf 16 Prozent. Die vom Kartellamt untersuchten Preisbestandteile machten daher gut 55 Prozent des Brutto-Gaspreises aus, den der Bürger auf seiner Rechnung hat.
Die Verfahren betreffen laut Kartellamt mit etwa vier Millionen Kunden und einem Absatzvolumen von etwa 100 Milliarden Kilowattstunden knapp 20 Prozent des Marktes. Von den etwa 770 Gasversorgern in Deutschland fallen knapp 30 Unternehmen mit länderübergreifender Grundversorgung in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes. Für die übrigen sind die Landeskartellbehörden zuständig. Einige dieser Behörden haben laut Bundeskartellamt bereits Verfahren eingeleitet. Zudem hätten viele Landesbehörden auf Antrag des Bundeskartellamtes einige Versorger mit hohen Gaspreisen aus ihrem Zuständigkeitsbereich an das Bundeskartellamt abgegeben oder beabsichtigten, dies zu tun. Deshalb sei die genaue Zahl der Missbrauchsverfahren beim Bundeskartellamt noch unklar.
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