Kartellamt fordert bei Laufzeitverlängerung Zugeständnisse der Energieversorger
- Wirtschaftsminister knüpft AKW-Laufzeitverlängerung an Bedingungen
- Harte Auflagen für Stromkonzerne bei Laufzeitverlängerung
- Brüderle: Mit Laufzeitverlängerung erneuerbare Energien fördern
- Energieversorger fordert vollständige Abschöpfung der Gewinne aus Laufzeitverlängerung
- Studie: Strom-Kapazitätsüberschuss bei Laufzeitverlängerung
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Berlin - Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt hat eine AKW-Laufzeitverlängerung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das Entgegenkommen der Politik sollten die vier großen Energiekonzerne mit der Abgabe konventioneller Kraftwerkskapazitäten an Regionalversorger und Stadtwerke honorieren, sagte Mundt am Dienstag in Berlin. Das könnte positive Auswirkungen auf den Wettbewerb haben.
Mundt verwies darauf, dass insgesamt 22 Prozent der gegenwärtigen Kraftwerkskapazitäten frei würden. Mit der Abgabe von konventionellen Kraftwerkskapazitäten könnte das Oligopol bei der Erzeugung aufgeweicht werden. Im übrigen habe E.ON beispielsweise mit der Abgabe von Kraftwerkskapazitäten, dem Verkauf des Stromübertragungsnetzes und der Veräußerung der Stadtwerkeholding Thüga schon selbst viel getan, um die Marktdominanz in Deutschland zu verringern.
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