Kartellamt: Energieversorger dürfen nicht mit Sperre drohen
dpa | 25.09.2006
Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt hat Sperrandrohungen von Energieversorgern gegen Verbraucher, die Preiserhöhungen bei Strom oder Gas nicht bezahlen, als unzulässig bezeichnet. Es sei davon auszugehen, dass derartige Drohungen vor allem ältere und mittellose Menschen einschüchterten, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, am Montag in Bonn. Damit bestehe die Gefahr, dass marktbeherrschende Versorger sich das Geld sicherten, ohne "die Billigkeit der Energiepreiserhöhung nachzuweisen". Das Amt habe ein Missbrauchsverfahren gegen ein Unternehmen eingeleitet.
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"Wenn Energieversorgungsunternehmen eine solche Drohung aussprechen, ohne dass die angezweifelte Billigkeit der Preiserhöhung nachgewiesen oder durch Gericht festgestellt ist, ist das ein missbräuchliches Verhalten", sagte Böge. Möglich sei eine solche Sperrandrohung nur wegen der faktischen Monopolstellung der Versorger in ihrem jeweiligen Gebiet. "Bei funktionierendem Wettbewerb hätten Kunden Ausweichmöglichkeiten zu anderen Versorgern und könnten im Fall der Sperrandrohung hiervon Gebrauch machen."
In einem Beschwerdefall habe ein Versorger eine solche Drohung binnen eines Vierteljahres zwei Mal ausgesprochen, letztlich aber zurückgenommen. Dennoch sei ein Missbrauchsverfahren eingeleitet worden. Das Bundeskartellamt habe zudem sämtliche Versorger aufgefordert, derartige Drohungen künftig zu unterlassen. Andernfalls drohten Ordnungswidrigkeitsverfahren, die Geldbußen bis zu einer Million Euro nach sich ziehen könnten.
Die Frage, welcher Energieversorger betroffen sei, beantwortete Böge nur indirekt, indem er bejahte, dass es einer der vier großen Energieversorger Vattenfall, EnBW, RWE oder E.ON sei.
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