Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Kartellamt beendet Fusionskontrolle bei gesetzlichen Kassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bonn - Das Bundeskartellamt wird nicht länger die Fusionskontrolle bei gesetzlichen Krankenkassen durchführen. Das sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstag). Demnach sei seine Behörde nach einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts nicht mehr in der Lage, Fusionen von Krankenversicherungen auf ihre Folgen zu überprüfen. Seit 2000 ist die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen von 420 auf rund 150 zurückgegangen.

Machtlos ist das Kartellamt auch, wenn es um Absprachen der Kassen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen geht. Im Urteil des Gerichts am 15. September heißt es: "Gemeinsames Handeln der gesetzlichen Krankenkassen im Hinblick auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen unterliegt nicht der Kartellaufsicht." Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sei in soweit nicht anwendbar.

Im Januar 2010 hatten acht gesetzliche Krankenkassen bei einem gemeinsamen Auftritt Zusatzbeiträge angekündigt. Das Bundeskartellamt leitete daraufhin wegen des Verdachts der unerlaubten Preisabsprache ein Verfahren ein und erließ Auskunftsbeschlüsse gegenüber den Kassen. Diese klagten dagegen beim zuständigen Landessozialgericht Hessen in Darmstadt.

Die Richter erklärten den Auskunftsbeschluss für rechtswidrig. Ein solcher Beschluss verletze die Kassen in ihrem Selbstverwaltungsrecht. Zudem sei für die staatliche Aufsicht der Versicherungsträger ausschließlich das Bundesversicherungsamt zuständig.

Mundt sprach von einer unmöglichen Situation. Das Gesundheitswesen stehe für mehr als ein Zehntel der gesamtdeutschen Wirtschaft und werde nur noch lückenhaft vom Wettbewerbsrecht erfasst. Eingriffsmöglichkeiten habe seine Behörde nur noch im Verhältnis der Kassen zu den Leistungserbringern wie Arzneimittelindustrie und Krankenhäusern. Einem Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht gibt Mundt keine Chance.