Karlsruher Richter prüfen Gesetzmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung
- Regierung darf Vorratsdatenspeicherung nicht erzwingen
- Karlsruhe schränkt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung weiter ein
- Telekomfirma klagt erfolgreich gegen Vorratsdatenspeicherung
- Ver.di legt Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung ein
- Union hält an Vorratsdatenspeicherung fest
- Hintergrund: Vorratsdatenspeicherung - Was wird registriert?
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Karlsruhe - Die Bundesverfassungasrichter prüfen am morgigen Dienstag (10.00 Uhr), ob die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt. Die Karlsruher Richter verhandeln über mehrere Verfassungsbeschwerden, die von rund 34.000 Bürgern per Vollmacht unterstützt wurden. Das seit 2008 geltende Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) erlaubt die Erfassung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der gesamten deutschen Bevölkerung ohne konkreten Anlass.
Die Kläger sehen dadurch das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Aus den gespeicherten Daten ließen sich Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen. Das Gesetz sei unverhältnismäßig. Proteste gab es auch von Medienverbänden, Medienunternehmen und dem Deutschen Anwaltverein.
"Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung haben wir die Grenze zum Überwachungsstaat überschritten", sagte der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch, der ebenso wie die amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) Beschwerdeführer ist. Die Ministerin - die damit in einer Doppelrolle ist - hat inzwischen entschieden, nicht an der Verhandlung teilzunehmen.
Durch das Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bundesbürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen anlasslos jeweils sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten.
Das deutsche Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um. Es war im Jahr 2008 bereits in zwei Eilentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stark beschränkt worden. Die Richter hatten die massenhafte Speicherung der Daten zwar vorerst gebilligt, aber deren Nutzung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz an hohe Hürden geknüpft. Die Daten dürften nur zur Aufklärung "schwerer Straftaten" weitergegeben werden.
Das Urteil des Ersten Senats wird in einigen Monaten erwartet.
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