Kabinett billigt Umstellung der KWK-Förderung
Stand: 14.12.2011
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Berlin - Die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) soll effizienter werden. Das Bundeskabinett stimmte einer entsprechenden Gesetzesnovelle am Mittwoch zu. Die Gesetzesnovelle sieht vor, den Anteil der Stromerzeugung in KWK-Anlagen bis 2020 auf 25 Prozent zu erhöhen. Derzeit liegt der Anteil bei 15 Prozent.
Die Deckelung der Förderung auf 750 Millionen Euro jährlich soll dabei jedoch gleich bleiben. KWK-Anlagen nutzen Wärme, die bei der Stromerzeugung entsteht, beispielsweise zum Heizen. Der Gesetzentwurf erweitert vor allem die Förderung von Wärmenetzen. Auch Wärmespeicher und Maßnahmen zur Nachrüstung von Kondensationskraftwerken werden förderfähig. Die Novelle erleichtert auch die Förderung kleiner Blockheizkraftwerke, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte.