Justizministerium will Rechte von Privatversicherten stärken
Stand: 01.02.2012
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Berlin - Laut einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) sollen die Rechte von Privatversicherten gestärkt werden. Das Gesetz könne nach Ministeriumsangaben noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Die "Transparenz bei der Übernahme und Regulierung von Versicherungsfällen" werde erhöht, teilte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Dienstag in Berlin mit. Der Entwurf sieht vor, dass Patienten einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, vor einer Therapie von ihrer Versicherung zu erfahren, ob die Kosten für die Behandlung übernommen werden.
In dringenden Fällen müssen die privaten Kassen nach spätestens zwei Wochen Auskunft erteilen - allerdings nur, wenn die Kosten 3000 Euro voraussichtlich überschreiten werden. Nach den Ministeriumsplänen kann das Gesetz in diesem Jahr verabschiedet werden.
Verbindlich sind die Angaben der Versicherung dann, wenn sie auf Grundlage eines Heil- und Kostenplans gemacht werden. Die Pläne müssen die Patienten einreichen. Zudem verdoppelt sich laut Entwurf die Kündigungsfrist nach einer Beitragserhöhung auf zwei Monate.
Änderungen bei Kfz-Versicherungen
Ebenfalls gestärkt werden sollen die Rechte von Kfz-Versicherungsnehmern. Sie sollen besser geschützt werden, wenn ihre Versicherung insolvent geht. Denn nicht immer haftet dann die Verkehrsopferhilfe. Beschädigt ein ordentlich versicherter Autofahrer bei einem Unfall Ampeln oder andere Verkehrseinrichtungen, soll er laut Entwurf nicht mehr als 2500 Euro bezahlen müssen.
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