Jurist: Nokia-Vorgehen beim Aus für Bochumer Werk rechtswidrig

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Hamburg/Bochum (dpa) - Das Vorgehen des Nokia-Managements zur Schließung des Bochumer Werkes verstößt nach Darstellung von Arbeitsrechtlern gegen deutsches und europäisches Recht. "Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsstilllegungen rechtzeitig und umfassend informieren und die Maßnahmen mit ihm beraten muss", sagte Arbeitsrechtler Julian Richter am Dienstag in Hamburg der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Belegschaft mit vollendeten Tatsachen zu überraschen, sei nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch rechtswidrig. Das folge auch aus der Massenentlassungs-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft.

Der Betriebsrat kann sich nach Einschätzung des Arbeitsrechtlers gegen das Vorgehen von Nokia wehren. "Was man gerichtlich erzwingen kann ist, dass man mitreden kann", sagte Richter. "Der Betriebsrat kann vielleicht am Ende eine Schließung nicht verhindern. Aber man kann sich auf verschiedene Kompromisse einigen, wie zum Beispiel eine zeitliche Verlängerung der Produktion oder auf lediglich eine Teilschließung", betonte der Anwalt der Kooperation "ArbeitnehmerAnwälte".

Die Vorsitzende des Bochumer Betriebsrates, Gisela Achenbach, hatte nach der Schließungsankündigung des finnischen Nokia-Konzerns im Januar betont, das Management habe das Aus für Bochum dem Betriebsrat zu keiner Zeit angekündigt. Das Werk mit seinen 2300 Beschäftigten soll nach dem Willen von Nokia-Chef Olli-Pekka Kallasvuo Mitte 2008 aufgegeben und die Produktion nach Rumänien verlagert werden.



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