Internetnutzer protestieren gegen Aufzeichnung des Surfverhaltens
- Ab Januar werden auch Internet-Verbindungsdaten gespeichert
- Karlsruhe schränkt Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung weiter ein
- Datenspuren verwischen: So surfen Internetnutzer anonym
- Tausende Bürger demonstrieren gegen Aushöhlung des Datenschutzes
- Internet Explorer 8 mit Datenschutz-Funktionen zum anonymen Surfen
- Umfrage: Deutsche wollen mehr Datenschutz
- BITKOM-Geschäftsführer für mehr Datenschutz-Kontrollen
gesamtes Archiv
Berlin - Internetnutzer und Datenschützer protestieren gegen die geplante Aufzeichnung des Surfverhaltens einzelner Bürger. Das Vorhaben von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gehe weit über die bisherige Speicherung von Verbindungsdaten hinaus, kritisierte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der die Interessen der Web-Nutzer vertritt, am Dienstag in Berlin. "Schäuble will nun nicht nur wissen, wann wir unter welcher Adresse ins Internet gehen, sondern auch, was wir dort tun."
Der Arbeitskreis forderte Regierung, Bundestag und Bundesrat auf, das Vorhaben aufzugeben, das im Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" enthalten ist. Das Kabinett hatte den Gesetzentwurf in der vergangenen Woche beschlossen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf demnach automatisch alle Daten auswerten, die bei der Kommunikation von Unternehmen und Bürgern mit Bundesbehörden anfallen. Ferner sollen Anbieter von Internetdiensten das Surfverhalten ihrer Nutzer aufzeichnen dürfen, um Störungen einzugrenzen und zu beseitigen.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums dürfen nur Daten erhoben und verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe zu erkennen und abzuwehren. "Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, zum Beispiel zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen, werden durch die vorgeschlagene Regelung nicht gestattet", heißt es in der Mitteilung. Eine unbegrenzte Speicherung von Daten oder die Erstellung eines Surfprofils würden nicht legalisiert. Auch bestehe keine Verpflichtung der Provider, Nutzungsdaten zu erheben oder zu speichern.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte die vorgesehene Ermächtigung bereits kritisiert und gewarnt, dass die Sicherheit nicht auf Kosten des Datenschutzes gehen dürfe. Auch die vorgesehene Datenübermittlung insbesondere bei nicht erheblichen Straftaten an Strafverfolger und an den Verfassungsschutz gingen zu weit.
Weitere Nachrichten vom 21.01.2009
- BGH urteilt über Internetwerbung mit Google-"Adwords"
- Gazprom plant zwei Mega-Erdgasspeicher im Nordosten
- Vattenfall will Energieerzeugung in Europa verdoppeln
- Deutschland erhält wieder russisches Gas über die Ukraine
- Google stoppt Anzeigenvermarktung für Printmedien
- Netzagentur: Entgelte für Strom- und Gasnetze steigen leicht
- RWE setzt ab 2013 Bau neuer Kohlekraftwerke in Westeuropa aus
- Rund 50 Staaten wollen Agentur für Erneuerbare Energien gründen
- E.ON Hanse lässt vierte Kaverne als Erdgasspeicher ausbauen
- T-Mobile-Chef: Bisher keine Auswirkungen der Krise
- Vattenfall-Europa-Chef sieht Netzverkauf bis Mitte des Jahres
- Energiewirtschaft: Keine nationale Gasreserve
- Telekom will 12,90 Euro statt 10,50 Euro für die "letzte Meile"
- Ölpreise nahezu unverändert

