Internet-Tauschbörsen: Staatsanwälte verweigern Ermittlungen
Zwar verletze das Herunterladen von Musik oder Filmen das Urheberrecht, dies sei aber keine gravierende Straftat. Meist seien die Tauschbörsen nicht kommerziell, sagte Meyer. Außerdem könne vom Inhaber der IP-Adresse nicht automatisch auf den tatsächlichen Nutzer geschlossen werden: Gerade in Wohngemeinschaften oder Familien sei kaum zu ermitteln, wer sich illegal aus dem Internet bedient hat.
Für den Steuerzahler verursache die Anzeigenflut erhebliche Kosten: "Für jede Anfrage an die Provider müssen wir 20 bis 50 Euro bezahlen." Dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal gar nicht mehr gegen illegale Downloads vorgehe, sei aber nicht richtig, betonte Meyer: "Bei erheblichen Vorwürfen wie außergewöhnlich großen Datenmengen oder bei kommerzieller Nutzung wird natürlich ermittelt."
Auch die Staatsanwaltschaft in Duisburg hat seit Ende des vergangenen Jahres viele Verfahren eingestellt. Zwar werde jeder Einzelfall geprüft, "aber wenn keine schwerwiegende Straftat vorliegt, dann lehnen wir die Ermittlung von IP-Adressen ab", sagte der Sprecher der Duisburger Behörde, Detlef Nowotsch. Er sieht die Staatsanwaltschaften sogar von der Industrie "missbraucht": Weil das aktuelle Telekommunikationsgesetz den Rechte-Inhabern nicht gestatte, sich wegen der Namen der Nutzer direkt an die Provider zu wenden, versuchten sie dies durch Strafanzeigen zu unterlaufen.
Das Abschmettern der Strafanzeigen wollen die Anwaltskanzleien, die für die Rechte-Inhaber aktiv werden, nicht hinnehmen. Sie haben Beschwerde bei der vorgesetzten Behörde, der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf, eingereicht. Diese prüft nun das Vorgehen der Staatsanwaltschaften. "Wir sind noch im Prozess der Meinungsbildung. Eine Entscheidung unsererseits kann Wochen dauern", sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Axel Stahl. Die Staatsanwaltschaften Wuppertal und Duisburg seien nicht die einzigen, die eine IP-Adressen-Ermittlung unter bestimmten Umständen ablehnten: "Andere Behörden im Bezirk haben die Situation ähnlich bewertet", sagte Stahl.
Das nordrhein-westfälische Justizministerium wollte sich zu dem Vorgehen nicht näher äußern. "Wir warten den Bericht der Generalstaatsanwaltschaft ab und prüfen deren Entscheidung dann gegebenenfalls im Nachhinein", sagte der Sprecher des Ministeriums, Ulrich Hermanski.
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