Internet-Service für Auslandsdeutsche zur geplanten Bundestagswahl
dpa | 17.06.2005
Wiesbaden (dpa) - Auslandsdeutschen bietet Bundeswahlleiter Johann Hahlen einen speziellen Internet-Service zur geplanten Bundestagswahl im September. Auf der Seite bundeswahlleiter.de sind Anträge auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis herunterzuladen, wie Hahlen am Freitag in Wiesbaden mitteilte. Die Anträge sind der letzten deutschen Wohnsitz-Gemeinde zu übermitteln - allerdings per Post, denn sie müssen eigenhändig unterschrieben werden.
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Zur Bundestagswahl 2002 hatten sich 48 436 Auslandsdeutsche in die Wählerverzeichnisse eintragen lassen. Zu ihrer Gesamtzahl gibt es keine Angaben. Nach inoffiziellen Berechnungen leben gut 125 000 Deutsche in der Schweiz, rund 80 000 in Frankreich und je etwa 60 000 in Grossbritannien und den Niederlanden. Die Wahlberechtigung erlischt 25 Jahre nach dem Wegzug aus Deutschland - ausser für Auslandsdeutsche, die im Gebiet des Europarats leben: Sie sind wahlberechtigt, wenn sie seit Gründung der Bundesrepublik einmal mindestens drei Monate am Stück hier gelebt haben.
Hahlen bezeichnete das Informationsangebot als rein vorsorglichen Schritt. Er wolle der Entscheidung des Bundespräsidenten nicht vorgreifen. Werde der Bundestag nicht aufgelöst, würden etwaige Anträge auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis gegenstandslos.
(Berichtigung: Am Ende des zweiten Absatzes wurde ein Satz eingefügt. Damit wird richtig gestellt, dass Auslandsdeutsche, die im Gebiet des Europarats leben, unter Umständen auch 25 Jahre nach dem Wegzug aus Deutschland wahlberechtigt bleiben.)
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