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Innenminister fürchtet Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung nicht

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Brüssel/Berlin - Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) glaubt nicht, dass die geplante Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vor Gericht gestoppt werden kann. Wir sehen den Klagen wirklich gelassen entgegen", sagte de Maizière am Donnerstagabend der Nachrichtenagentur AFP in Brüssel. Forderungen aus der SPD nach einer Befristung der geplanten Vorratsdatenspeicherung lehnte die Union ab.

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Demnach sollen Verbindungsdaten zur Telefon- und Internetkommunikation aller Bürger künftig zehn Wochen lang ohne konkreten Verdacht systematisch gespeichert werden. Eine frühere Regelung zur Speicherung für sechs Monate war vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Ebenso erging es einer entsprechenden EU-Regelung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Unter anderem die Grünen haben bereits Klage gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland angekündigt.

Der verabschiedete Gesetzentwurf sei "sehr sorgfältig" mit Justizminister Heiko Maas (SPD) abgestimmt worden, sagte de Maizière. Vorgaben aus früheren Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH seien bei der Ausarbeitung berücksichtigt worden.

Die deutsche Regelung sei das "zurückhaltendste Gesetz, das es dann in der Europäischen Union gibt", sagte de Maizière am Rande einer Veranstaltung zur EU-Datenschutzreform in Brüssel. Bevor es aufgehoben werde könne, müsse der Europäische Gerichtshof "erst mal noch 20 andere Gesetze vorher aufheben", die in anderen EU-Ländern in Kraft seien. Die Neuregelung mit den kürzeren Speicherfristen soll den bisherigen Bedenken der Richter in einer Reihe von Punkten Rechnung tragen. Von der Speicherung ausgenommen sind E-Mails. Auch die Inhalte der Kommunikation sowie die von Bürgern aufgerufenen Internetseiten sollen nicht gespeichert werden.

Die Strafverfolgungsbehörden dürfen die gespeicherten Daten nur bei bestimmten Verdachtsfällen und nach Zustimmung eines Richters einsehen. In der SPD gibt es dennoch große Bedenken. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Burkhard Lischka sagte zwar der "Passauer Neuen Presse" vom Freitag, die "überwiegende Mehrheit in der Bundestagsfraktion" halte die Pläne für einen "guten Kompromiss". An der Basis der Partei gärt es jedoch.

Juso-Chefin Johanna Uekermann kündigte in dem Blatt Widerstand gegen "eine solche Datenschnüffelei" an. Die SPD will sich auf ihrem Parteikonvent am 20. Juni mit der Vorratsdatenspeicherung befassen. Rund hundert Parteigliederungen haben Widerstand gegen den Regierungsbeschluss angekündigt.

Um den SPD-internen Kritikern entgegenzukommen, hatte Parteivize Ralf Stegner vorgeschlagen, die Vorratsdatenspeicherung zu befristen. Das lehnt jedoch die Union ab. Das "kommt nicht in Betracht", sagte Unionsfraktionsvize Thomas Strobl (CDU) dem "Tagesspiegel" vom Freitag. Strobl wies darauf hin, dass auch andere Ermittlungsbefugnisse der Polizei wie etwa Hausdurchsuchungen oder Telefonmitschnitte nicht befristet seien.

Strobl drohte zugleich seinerseits mit Forderungen, die Vorlage von Justizminister Maas zu verschärfen, falls die SPD Korrekturwünsche anmelde: "Wir als Union hätten sonst auch noch ein paar Ideen, was man bei der Regelung einer Speicherfrist für Verbindungsdaten besser machen könnte." Dazu zählten längere Speicherfristen oder die Einbeziehung weiterer Straftaten für Datenabfragen.