Im Schadensfall noch Schlimmeres verhindern
Stand: 04.03.2016
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Rostock - Damit Versicherte im Schadensfall den kompletten Schutz erhalten, müssen sie bestimmte Regeln beachten. So haben sie beispielsweise die Pflicht, einen Schaden zu mindern. Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin.
Zerbricht beispielsweise ein Fenster, muss der Versicherungsnehmer die Stelle abdichten und absichern - damit weder Regen noch ein Einbrecher in die Wohnung gelangen.
Wer dieser sogenannten Schadenminderungspflicht nicht nachkommt, kann später bei der Regulierung Probleme mit dem Versicherer bekommen. Denn sollte wirklich jemand einbrechen oder etwa eingetretene Nässe in der Wohnung weitere Schäden verursachen, greift unter Umständen der Versicherungsschutz nicht mehr. Wichtig: Bevor Versicherte die Scherben wegräumen, sollten sie den Schaden mit einer Fotokamera dokumentieren.