Illegale Werbeanrufe: Verbraucherzentrale sammelt Beschwerden
- Bußgelder in Höhe von einer halben Million wegen unerlaubter Telefonwerbung
- Gesetz zum Schutz vor Telefonwerbung unwirksam
- Bundesnetzagentur erhält neue Befugnisse im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung
- Bundestag schränkt unlautere Telefonwerbung ein
- Tipps zum Schutz gegen unerwünschte Telefonwerbung
- Bei ungebetener Telefonwerbung gezielte Gegenfragen stellen
- Informationen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu unerlaubter Telefonwerbung
gesamtes Archiv
Stuttgart – „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben 5000 Euro gewonnen – es ist der erste Preis in unserem Gewinnspiel! Sagen Sie uns, wohin wir die 5000 Euro überweisen können?“ Unerbetene Anrufe wie dieser sind gesetzeswidrig, sie finden jedoch tagtäglich statt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfasst Beschwerden von Verbrauchern zu unerlaubten Werbeanrufen (www.vz-bw.de/telefonwerbung).
Mit vertrauenerweckender Stimme versprechen Call-Center-Agenten Gewinne und horchen Verbraucher am Telefon aus. Gesetzeswidrige Werbeanrufe können böse Folgen haben: So buchten gleich zwölf unseriöse Gewinnspiel-Unternehmen regelmäßig vom Konto einer Rentnerin ab - insgesamt mehr als 2.400 Euro. Täglich erhält die Verbraucherzentrale eine Vielzahl von Beschwerden - das im August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung entpuppt sich als Papiertiger. Verbraucher werden nach wie vor gesetzeswidrig belästigt und haben in der Folge häufig großen Aufwand, sich gegen angeblich geschlossene Verträge, unerlaubte Lastschriften oder die Nutzung ihrer Daten zu wehren.
„Wir fordern, dass Verträge, die bei Werbeanrufen geschlossen werden, erst nach einer Unterschrift des Verbrauchers wirksam werden“, stellt Christian Gollner, Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klar.
Um zu belegen, dass die gesetzlichen Regeln zur Telefonwerbung nicht ausreichen, sammelt die Verbraucherzentrale über ihre Website Schilderungen von betroffenen Verbrauchern. Jeder, der unerwünschte Werbeanrufe erhalten hat, kann dort den Kampf der Verbraucherzentrale gegen den Werbeterror unterstützen.
Weitere Nachrichten vom 24.06.2010
- Erneuter Ideenklau-Vorwurf von Apple gegen HTC
- EU-Kommission droht Deutschland Klage wegen Handygebühren an
- Minister wollen Persönlichkeitsrechte vor Datensammlern schützen
- Energieanbieterverband bemängelt Entscheidung des Kartellamts
- Bewegungsdaten - Überwachung per Handy?
- Kunden stürmen zum Verkaufsstart des iPhone 4 die Läden
- Gazprom zahlt offene Rechnungen - Beruhigung im Gasstreit
- Druck auf Internetdienst "Street View" wird höher
- Solarbranche wird durch Geräte-Engpass ausgebremst
- Google gewinnt Etappensieg in Youtube-Urheberrechtsstreit
- Auf Rügen wird neuartige Biogasanlage gebaut
- Stromverbrauch von Smartphones senken
- Apple baut Führungsposition mit iPhone 4 aus
- Ölpreise nach US-Zinsentscheidung leicht gestiegen

