Höhere Importpreise für Gas landen allmählich beim Endkunden
Der grösste deutsche Grosshändler, die E.ON Ruhrgas, verlangt von seinen Kunden seit April deutlich höhere Preise für die Gaseinspeisung. Und die werden von den Regionalversorgern in der Regel an die Endkunden weiter gegeben . "Wir sind derzeit mitten in einer Preiserhöhungswelle", sagt Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. Doch die Begründungen der Gasversorger kann er nicht recht nachvollziehen.
"Aus unserer Sicht sind höhere Gaspreise verfehlt und nicht gerechtfertigt", betont der Verbraucherschützer. Zwar kann auch Peters nicht leugnen, dass die Importpreise kräftig angezogen sind. Aber was für ihn zählt, sind die Spielräume, die sich bei den Gasversorgern in den vergangenen Jahren durch Preiserhöhungen angesammelt haben. Die Gaspreise seien um rund 16 Prozent überhöht, glaubt Peters und folgert: "Die höheren Bezugspreise können die Versorger locker auffangen".
Doch Energie, sagen Experten und Verbände wie der BGW, wird weltweit immer teurer, weil die Nachfrage nach Rohstoffen und Energieträgern steigt. So haben sich beispielsweise die Preise für Kohle und Rohöl binnen eines Jahres um 33 Prozent beziehungsweise 65 Prozent verteuert. Leichtes Heizöl, das Konkurrenzprodukt für Erdgas, verteuerte sich seit Anfang 2005 um rund 32 Prozent.
Dabei gerät die Ölpreisbindung von Gas immer wieder in die Diskussion. Nicht nur bei Verbraucherverbänden löst sie Irritationen aus, auch Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge sieht die Regelung durchaus kritisch: Die Einführung eines Festpreises, den die E.ON- Tocher Thüga alternativ ihren Kunden anbieten will, zeige, dass "das System der Gas-Ölpreiskopplung als Absicherungsmechanismus - entgegen den Behauptungen der Gaswirtschaft - keineswegs unverzichtbar ist."
Die Branche selber sieht das anders. Die Preiskoppelung sei ein grundlegender Vertragsbestandteil der langfristigen Lieferverträge zwischen den ausländischen Produzenten und deutschen Importeuren, beteuert der BGW. Das Amtsgericht Koblenz bestätigte in einem Urteil die Rechtsauffassung der Gaswirtschaft zur Anpassung der Erdgaspreise. Eine entsprechende Klage gegen eine Gaspreiserhöhung wurde im Juni abgewiesen (AZ: 141 C 403/05).
Doch andere Urteile belegen, dass Verbraucher durchaus Chancen haben, gegen Gaspreiserhöhungen vorzugehen. So will auch Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) zwölf regionale Erdgasversorger zu Preissenkungen von bis zu 19 Prozent zwingen. Die Preise seien überhöht und nicht zu rechtfertigen. Das findet auch Peters, der den Verbrauchern empfiehlt, die überhöhten Beträge erst gar nicht zu zahlen. Schliesslich gibt es Gerichtsentscheide, wie das vom Amtsgericht Bergisch Gladbach (AZ 62 C 269/05) bei Köln. Darin wurde einem Verbraucher Recht gegeben, den überhöhten Betrag nicht zu zahlen.
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