Hintergrund: Strom- und Gaspreise in Deutschland
dpa, Verivox
Bonn (dpa) - Die Energieversorger müssen sich ihre Preise und Preisanhebungen für Endverbraucher im Zuge von Neuregelungen nicht mehr behördlich genehmigen lassen. Bei einem eventuellen Preismissbrauch kann das Bundeskartellamt als zuständiges Kontrollorgan einschreiten. Die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur beschränkt sich auf den Netzzugang und die Netzentgelte (Tarife für die Durchleitung) der Betreiber und betrifft die Gas- und Stromendpreise damit nur indirekt und teilweise.
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Die Preise für Strom und Gas in Deutschland setzen sich aus mehreren Teilen zusammen. Der von Unternehmen meist als Hauptgrund für Preiserhöhungen angeführte Teil der Bezugskosten (etwa Erdgasförderung, Stromerzeugung, Beschaffung und Vertrieb) macht nach aktuellen Angaben der Netzagentur beim Strom weniger als ein Drittel (29 Prozent) des Gesamtpreises aus. Beim Gas sind es 55,9 Prozent.
Für den durchschnittlichen Haushaltskunden schlagen Steuern und Abgaben nach den Daten der Netzagentur stark zu Buche: Allein 39,5 Prozent des gesamten Endpreises bei Strom wandert in die öffentlichen Taschen. Bei Gas sind es 25 Prozent. Der Anteil für die Netznutzung (Entgelte für Betrieb und Durchleitung) liegt bei Strom bei knapp einem Drittel (31,5) und bei Gas bei knapp einem Fünftel (19,1 Prozent) des Endpreises.
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