Hintergrund: Die Zukunft der deutschen Steinkohle in den Koalitionsverträgen

dpa
Bild: Stromleitungen


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Düsseldorf (dpa) - Nach einem Spitzengespräch zur Senkung der Steinkohle-Subventionen in Berlin hat NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU) am Freitag klargestellt, Leitlinien für das weitere Prozedere blieben die Koalitionsvereinbarungen in Bund und Land. Die Deutsche Presse-Agentur dokumentiert im Folgenden die zentralen Passagen.

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Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Landesregierung heißt es: "Die Koalitionspartner bekräftigen, dass die bis 2008 erteilten rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheide an die Deutsche Steinkohle einzuhalten sind. Für die Zeit danach gibt es keine Rechtsansprüche. Wir wollen mit allen Beteiligten einschließlich der Anteilseigner über die Rahmenbedingungen für den sozialverträglichen Auslauf des subventionierten Bergbaus verhandeln und entscheiden. Die Landesregierung strebt für die Legislaturperiode ein kumuliertes Einsparvolumen von 750 Millionen Euro für das Land an. (...)

Die Koalitionspartner unterstützen den geplanten Börsengang der RAG (...). Die Koalitionspartner sind sich einig, dass das Land Nordrhein-Westfalen weder in der Lage noch dazu bereit ist, die Altlasten aus dem Steinkohlebergbau zu tragen. (...) Der von der RAG angestrebte Börsengang setzt zwingend voraus, dass die Rahmenbedingungen bisheriger Kohlepolitik grundlegend überprüft und zusätzliche Kostenrisiken eines fortdauernden Steinkohlebergbaus für die Steuerzahler ausgeschlossen werden"

Im schwarz-roten Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht zur Energiepolitik: "Ein tragfähiges energiepolitisches Gesamtkonzept muss einen ausgewogenen Energiemix zugrunde legen. (...) Mit dem deutschen Steinkohlebergbau, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Saarland werden wir die Zukunft des subventionierten Bergbaus abstimmen.

Die bis 2008 erteilten Zuwendungsbescheide an die RAG AG sind rechtsverbindlich. Für die Zeit danach gibt es keine Rechtsansprüche. Es müssen weitere Einsparungen gegenüber den bisherigen Verabredungen geprüft werden, ohne den Weg der sozialverträglichen Anpassung zu verlassen. Freisetzungen in die Arbeitslosigkeit sollen vermieden werden. Mit den gegebenenfalls eingesparten Mitteln soll der Strukturwandel in den Bergbauregionen vorangetrieben werden.

Der Börsengang der RAG ist eine gute Möglichkeit, die Chancen für eine weitere Entwicklung des RAG-Konzerns eröffnen kann. Um zu einer kalkulierbaren und fairen Verteilung der Chancen und Risiken zu kommen, muss als erster Schritt eine belastbare Erhebung der Altlasten stattfinden, da diese nicht als Haushaltsrisiken verbleiben dürfen. Wir werden mit den Beteiligten Anfang 2006 Verhandlungen aufnehmen."



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