Hintergrund: Die Zukunft der deutschen Steinkohle in den Koalitionsverträgen
Die Koalitionspartner unterstützen den geplanten Börsengang der RAG (...). Die Koalitionspartner sind sich einig, dass das Land Nordrhein-Westfalen weder in der Lage noch dazu bereit ist, die Altlasten aus dem Steinkohlebergbau zu tragen. (...) Der von der RAG angestrebte Börsengang setzt zwingend voraus, dass die Rahmenbedingungen bisheriger Kohlepolitik grundlegend überprüft und zusätzliche Kostenrisiken eines fortdauernden Steinkohlebergbaus für die Steuerzahler ausgeschlossen werden"
Im schwarz-roten Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht zur Energiepolitik: "Ein tragfähiges energiepolitisches Gesamtkonzept muss einen ausgewogenen Energiemix zugrunde legen. (...) Mit dem deutschen Steinkohlebergbau, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Saarland werden wir die Zukunft des subventionierten Bergbaus abstimmen.
Die bis 2008 erteilten Zuwendungsbescheide an die RAG AG sind rechtsverbindlich. Für die Zeit danach gibt es keine Rechtsansprüche. Es müssen weitere Einsparungen gegenüber den bisherigen Verabredungen geprüft werden, ohne den Weg der sozialverträglichen Anpassung zu verlassen. Freisetzungen in die Arbeitslosigkeit sollen vermieden werden. Mit den gegebenenfalls eingesparten Mitteln soll der Strukturwandel in den Bergbauregionen vorangetrieben werden.
Der Börsengang der RAG ist eine gute Möglichkeit, die Chancen für eine weitere Entwicklung des RAG-Konzerns eröffnen kann. Um zu einer kalkulierbaren und fairen Verteilung der Chancen und Risiken zu kommen, muss als erster Schritt eine belastbare Erhebung der Altlasten stattfinden, da diese nicht als Haushaltsrisiken verbleiben dürfen. Wir werden mit den Beteiligten Anfang 2006 Verhandlungen aufnehmen."
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