Hintergrund: Die Ölpreisbindung von Erdgas
dpa | 17.11.2006
Hamburg (dpa) - Aus Wettbewerbsgründen orientiert sich der Gaspreis an der Preisentwicklung der wichtigsten Konkurrenzenergie, des Erdöls. Die Ölpreisbindung soll die Gasbezieher vor der Marktmacht der wenigen Erdgasproduzenten schützen. Die Preisbindung ist aber nicht gesetzlich verankert. Es ist eine seit den 60er Jahren internationale Branchenvereinbarung.
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Weil damals niemand wusste, ob sich Erdgas wegen der enormen Investitionen für den Leitungsbau durchsetzen werde und sich bei einem eventuellen Erfolg die Produzenten - meist selbst Ölförderer - nicht selbst Konkurrenz machen wollten, folgte die Anlehnung der Preisentwicklung für Erdgas an die des Erdöls. Eine Anpassung der Gaspreise erfolgt immer mit halbjährlicher Verzögerung.
Im Unterschied zu Rohöl wird Erdgas nur von wenigen Ländern produziert. Frei verfügbare Mengen, wie beim Erdöl möglich, gibt es beim Erdgas praktisch nicht, weil die Produzenten zur Absicherung ihrer Investitionen langfristige Lieferverträge abgeschlossen haben.
Die Ölpreisbindung wirkt in beide Richtungen. Sie verhindert nämlich auch, dass Produzenten bei sinkenden Ölpreisen ihre Marktmacht ausspielen und die Gaspreise hoch halten, sagt ein Experte des Bundesverbandes der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft.
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