Hintergrund: Das Kyoto-Protokoll und seine Folgen
Grundlage des Kyoto-Protokolls ist die Klimaschutzkonvention des Erdgipfels von Rio de Janeiro. Darin hatte die Staatengemeinschaft 1992 unter anderem vereinbart, den Ausstoss der Treibhausgase so zu begrenzen, dass "sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können" und "die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird".
Kohlendioxid wird für rund die Hälfte des Treibhauseffekts verantwortlich gemacht. Zu den im Kyoto-Protokoll aufgeführten Treibhausgasen zählen zudem Methan, Lachgas, perfluorierte und teilhalogenisierte Kohlenwasserstoffe sowie Schwefelhexafluorid.
Ein konkretes Regelwerk zum Kyoto-Protokoll wurde 2001 in Bonn und Marrakesch (Marokko) vereinbart, nachdem die USA den Verhandlungen den Rücken gekehrt hatten. Die Hauptpunkte:
FLEXIBLE MECHANISMEN:
Zur Verminderung der Treibhausgase sind - neben der direkten nationalen Reduzierung - ergänzend drei Wege erlaubt:
- Handel mit so genannten Emissionsrechten. Dabei kann ein Land von einem anderen Land Emissionsgutscheine kaufen. Es muss dann nicht mehr so viel Treibhausgase im eigenen Land reduzieren.
- Projekte von Industrieländern zur umweltfreundlichen Entwicklung in ärmeren Ländern wie regenerative Energieanlagen und im geringem Masse auch Forstmassnahmen. Am 18. November 2004 hat das Klimasekretariat das erste Projekt registriert. Es soll aus Methangas einer Mülldeponie in Rio de Janeiro Strom gewinnen.
- Projekte von Industrieländern in anderen Industrieländern wie etwa energieeffizientere Kraftwerke von westlichen Staaten in Ländern Osteuropas.
SENKEN:
Auch Wälder und Böden dürfen in bestimmten Grenzen als Klimaschutzbeitrag einberechnet werden, da sie Kohlenstoff speichern. Dies soll datenmässig kontrollierbar und transparent sein.
HILFEN FÜR ENTWICKLUNGSLÄNDER:
Über mehrere Fonds sollen ärmere Länder Gelder erhalten, die sie für eine umwelt- und klimafreundliche Entwicklung einsetzen können. In konkrete Verpflichtungen zum Klimaschutz werden die Entwicklungsländer bis 2012 nicht eingebunden.
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