Hintergrund: Bundesnetzagentur prüft bei Gas und Strom nur Netzentgelte
dpa
Bonn (dpa) - Von der neu gegründeten Bundesnetzagentur sind auf dem Gas- und Strommarkt keine direkten Weichenstellungen zu Endpreisen zu erwarten. Ihre Zuständigkeit beschränkt sich auf den Netzzugang und die Netzentgelte (Tarife für die Durchleitung) der Betreiber und nicht unmittelbar auf die Gas- und Strompreise für Privathaushalte. Für deren Genehmigung sind nach Anträgen der Versorger die Länderregierungen zuständig. Eventueller Preismissbrauch gehört zur Kontrolltätigkeit des Bundeskartellamts.
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Für Haushaltskunden macht der Netzentgelt-Anteil beim Strom ein gutes Drittel und beim Gas knapp ein Viertel aus. Die Endpreise setzen sich aus mehreren weiteren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören die Kosten für den Bezug (etwa Erdgasförderung, Stromerzeugung, Beschaffung und Vertrieb) sowie Steuern und Abgaben.
Die rund 1500 Netzbetreiber haben nach dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz die Pflicht, ihre Daten und Anträge zur Genehmigung von Entgelten an die Netzagentur zu übermitteln.
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