Hessische Erdgasversorger sollen Preise um bis zu 19 Prozent senken
Die geforderten Abschläge variieren je nach Anbieter und Tarif. Bei Kleinverbrauchern - die Gas nur zum Kochen verwenden - betragen sie im Schnitt 14,63 Prozent, was knapp 43 Euro pro Jahr entspricht. Für Einfamilienhäuser verlangt Rhiel Ermässigungen um durchschnittlich 5,65 Prozent. Einige Unternehmen visieren aber bereits die nächste Erhöhung an. Das Kartellverfahren werde daher möglicherweise keine absolute Preissenkung bewirken, sagte Rhiel. Es trage aber dazu bei, eine ungerechtfertigt hohe Steigerung zu verhindern.
Die Versorger haben nun drei Wochen Zeit zur Stellungnahme. Sollten sie sich der Aufforderung nicht fügen, könnten sie noch im Sommer Senkungsverfügungen erhalten, sagte der Minister. Diese zweite Stufe des Verfahrens könnten sie vor dem Oberlandesgericht anfechten. Sollten die Versorger dort unterliegen, würden die Verfügungen rückwirkend zum Datum der Verfügung wirksam. Die Kunden hätten dann Anspruch auf Rückzahlung.
Nach Auskunft des Ministeriums hat es ähnliche Verfahren auch in anderen Bundesländern gegeben. Dabei hätten die Behörden gesiegt. Rhiel hatte das Verfahren nach Preiserhöhungen zum Jahresbeginn anlaufen lassen. 22 der 46 in Hessen tätigen Versorger forderte er im Frühjahr - allerdings noch informell - zu Senkungen auf. 10 von ihnen konnten ihre Preise allerdings so weit begründen, dass Rhiel das Verfahren gegen sie nicht weiterverfolgt.
Solche Gründe könnten etwa ungünstige Verhältnisse im Versorgungsgebiet sein, sagte der Minister am Freitag. Als Beispiel nannte er Weilburg. Er beklagte, dass nur lokale und regionale Faktoren seiner Prüfung unterlägen. Der Endpreis werde aber im wesentlichen von Netzentgelten, Steuern und Gasimportpreisen bestimmt.
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