Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Heizungsaustausch: Vermieter muss Modernisierung ankündigen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wenn der Vermieter die Heizung modernisieren möchte, muss er dies den Mietern spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten in schriftlicher Form mitteilen. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam.

Die Mieter haben bis zum Ablauf des auf diese Ankündigung folgenden Monats Zeit, dem Vermieter Gründe darzulegen, warum sie die Modernisierung nicht akzeptieren können. Alternativ kann der Vermieter mit seinen Mietern eine Vereinbarung über die Modernisierung der Heizung treffen. In diesem Fall kann von den gesetzlichen Anforderungen an die Frist und die Form der Ankündigung abgewichen werden.

Soll eine defekte Heizung nicht modernisiert, sondern lediglich durch ein gleichwertiges Modell ersetzt werden, muss der Vermieter dies zwar ebenfalls rechtzeitig ankündigen. Er ist hierbei jedoch weder an eine bestimmte Frist noch an eine bestimmte Form gebunden. Welche Frist als angemessen gilt, richtet sich nach der tatsächlichen Beeinträchtigung der Mieter durch den Heizungsaustausch. Sie wird in einem warmen Sommer daher kürzer als in einem kalten Winter sein. Sollte der sofortige Heizungsaustausch zwingend erforderlich sein, darf die Ankündigung auch unterbleiben.