Heizkosten: Mieter können Höhe nur teilweise beeinflussen
Stand: 02.03.2015
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Erfurt - Wie hoch ihre Heizkosten ausfallen, können Mieter nur zum Teil beeinflussen. Denn nur 50 bis 70 Prozent der Kosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, die verbleibenden 30 bis 50 Prozent sind Grundkosten über die beheizte Wohnfläche, erläutert die Verbraucherzentrale Thüringen.
Das sieht die Heizkostenverordnung vor. Wie hoch der verbrauchsabhängige Teil ist, wird vom Hauseigentümer entsprechend den Vorgaben festgelegt.
Ihren verbrauchsabhängigen Anteil können Mieter kontrollieren: Die auf der Abrechnung ausgewiesenen Verbrauchseinheiten können etwa bei elektronischen Verteilern auch nach dem Ablesen noch am Gerät abgerufen werden. Die Experten raten, die Werte mit dem durchschnittlichen Verbrauch der anderen Mietparteien im Haus zu vergleichen. So erkennt man direkt, ob man wesentlich mehr oder weniger verbraucht.