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Heatball: Zwei Ingenieure veralbern das Glühbirnen-Verbot

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Aachen - Viele Jahrzehnte lang sorgte die Glühbirne in deutschen Haushalten für Beleuchtung. Doch aus energiespartechnischen Gründen wird sie nun abgeschafft. Zwei Ingenieure stemmen sich gegen das Verbot - sie behaupten, die Glühbirne sei ein Heiz- und kein Beleuchtungsmittel.

Eine Glühlampe macht Licht. Was auch sonst. Ein streitbarer Ingenieur sieht das anders: Die Glühbirne erzeugt in erster Linie Wärme. "Der Lichtverlust ist eine Nebenfolge", sagt Ingenieur Siegfried Rotthäuser. Und darum ist die Glühbirne für ihn kein Leuchtmittel, sondern ein "Heatball", ein Hitzeball, eben ein Kleinheizelement. Die Behörden können über diese Lachnummer gar nicht lachen. Am Dienstag sprechen die Richter das vorerst letzte Wort.

Rotthäuser verdient seine Brötchen mit dem Bau von Prüfanlagen. In seinem Beruf denkt er in komplexen Ursachen- und Wirkungs-Zusammenhängen. Als die EU den schrittweisen Ausstieg aus der Glühbirne und den Einstieg in die Energiesparlampe verkündete, stellte er sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Auch die Verordnung sah er sich genauer an.

Die Glühbirne ist keine Lampe?

Er kam zu dem Schluss: Reine Satire. "Laut Verordnung ist die Lampe ein Gerät zur Erzeugung von sichtbarem Licht." Die Glühbirne erzeuge aber zu 95 Prozent Wärme. Die Physik sei nun mal so. "Wenn ich dieses elektrische Gerät zum Heizen nehme, dann ist das im Sinne der Verordnung keine Lampe", dachten sich Rotthäuser und sein Schwager Rudolf Hannot. Nicht nur die beiden fragten sich, ob die kleine Glühbirne die gesamte Energie-Bilanz so belastet, dass ein ganzes Volk eines "Kulturguts" beraubt werden müsse.

Kleinvieh macht auch Mist, antwortet das Bundesumweltamt sinngemäß auf seiner Internet-Seite. Für den Klimaschutz müssten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Auf dieser Internet-Seite geht das Amt auf die häufigsten Einwände kritischer Wissenschaftler und Verbraucher gegen die Energiesparlampe ein. Die detaillierte Entsorgungsempfehlung von zerbrochenen Lampen, die Quecksilber enthalten, trägt nicht unbedingt zur Akzeptanz bei.

Kunstfreiheit soll die Aktion schützen

"Der Heatball war zuerst eine gedankliche Spielerei", sagt Rotthäuser. Heute bezeichnet er sie als Satireaktion gegen den Tod des "Kulturguts" Glühlampe, gegen die Unverhältnismäßigkeit einer "nicht demokratischen" Verordnung. Es gab viel zu schmunzeln: Im Zuge der Auseinandersetzung mit den Behörden riefen die beiden die NRW-Kultusministerin um Hilfe, da sie sich in ihrer Widerstandskunst kriminalisiert sahen. Sie forderten die Freiheit für die Kunst.

Für die Aktion hatten die beiden tausende Glühbirnen mit dem Aufdruck Heatballs in China fertigen lassen und nach Deutschland importiert. Alles legal mit viel Papierkrieg. Die erste Edition war im Nu vergriffen - zum Stückpreis von 1,69 Euro - 30 Cent gehen an ein Regenwaldprojekt. Trotzdem, der Gag sollte noch zu einem sehr teuren Vergnügen werden.

Heatball 2.0 kommt

Als die "Künstler" die zweite Edition mit 40 000 Stück einführen wollten, schoben die Behörden den Riegel vor. Die Aachener Verwaltungsrichter werden nun darüber entscheiden, ob der Heatball als Satire-Aktion gegen das EU-Glühlampenverbot verstößt und gestoppt werden muss. Selbst wenn die Rebellen vor Gericht verlieren sollten und unter anderem Produktions- und Einfuhrkosten in den Sand setzten, könnten sie vielleicht doch noch zuletzt lachen.

Sie bieten den Heatball 2.0 an. Dazu haben sie eine Glühlampe, die als Spezial-Arbeitslampe im Handel ist, als Heatball umetikettiert. Die Behörden hatten bisher keine Einwände. Ein Geschäft will Rotthäuser damit nicht machen. "Der Heatball 2.0 hat das Potenzial für uns, den Schaden wieder gut zu machen. Die Aktion hat uns ja sehr viel Geld gekostet."