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Hausratversicherung: Advent, Advent, die Wohnung brennt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - In der beginnenden Weihnachtszeit werden wieder vermehrt Kerzen und Teelichter angezündet. Diese sollten jedoch niemals unbeobachtet in einer Mietwohnung brennen. Darauf macht der Deutsche Mieterbund in Berlin aufmerksam. Wird durch eine Kerze ein Brand verursacht, zahlt die Hausratversicherung nur, wenn der Betreffende nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

Auch beim Abbrennen von Wunderkerzen zu Weihnachten oder Silvester sei daher Vorsicht geboten. Das Landgericht Offenburg entschied in einem Fall zum Beispiel, dass es grob fahrlässig ist, Wunderkerzen direkt am Weihnachtsbaum zu entzünden (Az.: 2 O 197/02). Die Hausratversicherung war nicht verpflichtet, den entstandenen Schaden zu übernehmen.

Eltern sollten besonders auf ihre Kinder achten. Kommt es zu einem Brand, weil ein Achtjähriger mit dem auf dem Esszimmertisch liegenden Feuerzeug Teelichter entzündet, könne dem Kind kein Vorwurf gemacht werden, führte das Landgericht Bielefeld in einem Fall aus. Denn die Gedanken des Kindes seien einen Tag vor Weihnachten "von der Frage beherrscht" gewesen, welche Weihnachtsgeschenke es bekommen werde. Die Eltern mussten allerdings haften, denn sie hätten besser aufpassen müssen (Az.: 21 S 166/06).