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Haushaltshilfe senkt Steuerlast

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bochum - Viele Haushalte setzen mittlerweile auf die Hilfe einer Haushaltskraft, die putzt, kocht oder die Kinder betreut. Zahlreiche Haushaltshilfen arbeiten dabei auf Minijob-Basis und wer diese bei der Minijob-Zentrale anmeldet, kann einen Teil der Kosten bei der Steuer geltend machen. Im Gegenzug haben Minijobber dann Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mindestlohn.

Eine Haushaltshilfe anzumelden ist einfach: Auf der Homepage der Minijob-Zentrale findet sich ein Formular - der sogenannte Haushaltsscheck - der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann die Anmeldung bei den Sozialversicherungen.

Im Gegenzug erteilt der private Arbeitgeber der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung für alle fälligen Abgaben. Darin enthalten sind Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, eine Pauschalsteuer und der Beitrag für eine Unfallversicherung, die die Minijob-Zentrale abschließt. Der Arbeitnehmer muss nichts weiter zahlen. Der Arbeitgeber kann 20 Prozent seiner Kosten direkt von seiner Steuerschuld abziehen. Bis zu 510 Euro könnten Privathaushalte so jährlich absetzen.