Haus für 2,50 Euro bei eBay ersteigert: Streit endet mit Vergleich
dpa | 04.11.2004
Kaiserslautern/Paderborn (dpa/lnw) - Im Streit um ein für 2,50 Euro beim Internet-Auktionshaus eBay ersteigertes Haus haben sich die Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Danach muss der Anbieter des Hauses der Bieterin 3000 Euro zahlen. Das wurde am Donnerstag vor dem Landgericht Kaiserslautern vereinbart. Die aus dem Kreis Paderborn stammende Frau hatte bei der Auktion den Zuschlag erhalten, der Anbieter weigerte sich aber, den Handel anzuerkennen. Nach seiner Ansicht habe er lediglich Maklerdienste und kein Gebäude angeboten. Die Frau hatte ihn daraufhin verklagt.
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Richter Michael Stiefenhöfer bezeichnete das Vorgehen des Anbieters als nicht seriös und ziemlich riskant, kam aber zu der vorläufigen Rechtseinschätzung: "Die Klage hat wohl keine Erfolgsaussichten." Der entscheidende Satz war für den Richter der im Internet-Angebot enthaltene Hinweis: "Irrtum vorbehalten, nicht unter 104.000 Euro bieten, das Haus kann unter diesem Preis nicht gebaut werden." Der Richter schlug daher einen Vergleich vor, dem beide Seiten nach einigem Feilschen zustimmten.
Den Schadenersatz kann der Anbieter in Raten zu 100 Euro pro Monat abzahlen. Beide Seiten zeigten sich mit dem Ausgang des Rechtsstreites zufrieden. Ein Haus gebe es zwar nun nicht, aber für eine Teilrenovierung ihrer Wohnung reiche es, erklärte die Klägerin. Im Übrigen habe sie den Anbieter nicht in den wirtschaftlichen Ruin treiben wollen.
"Dass meine Familie wieder zur Ruhe kommt, ist mir die 100 Euro pro Monat wert", sagte der vom Medieninteresse sichtlich gestresste Hausverkäufer. Da beide Seiten Prozesskostenhilfe in Anspruch nahmen, werden die Anwaltskosten vom Staat gezahlt. Sie belaufen sich in diesem Verfahren auf insgesamt rund 3200 Euro, wie ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage mitteilte.
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