Handyanbieter müssen auf hohes Kostenrisiko hinweisen

dpa | 11.07.2012
Bild: Widerrufsrecht


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Berlin - Mobilfunkanbieter müssen Kunden, deren Prepaid-Vertrag sich automatisch auflädt, auf das Risiko besonders hoher Kosten hinweisen. In einer am Dienstag bekanntgewordenen Entscheidung bestätigt das Kammergericht Berlin ein Urteil des Berliner Landgerichts.


Eine Prepaid-Kundin hatte sich geweigert, fast 15 000 Euro für Datenverbindungen zu zahlen, die 2009 aufgelaufen waren, nachdem die Frau die Option der automatischen Aufladung gewählt hatte. Zu Recht, befanden die Richter: Es könne nicht sein, dass eine Option den vom Kunden gewollten Prepaid-Vorteil der Kostenkontrolle bei der Internetnutzung oder teuren Telefon- und Auslandsgesprächen praktisch aufhebe und zu einem Negativsaldo führe.

Die Frau hätte erwartet, dass bei jeder Aufladung nur jeweils ein Betrag von 10 Euro aufgeladen und von ihrem Konto abgebucht wird, so die Oberlandesrichter. Der unterlegene Mobilfunkanbieter, der die Frau auf Zahlung der Summe verklagt hatte, hätte "deutlich und nachdrücklich" auf das bestehende Risiko unkalkulierbar hoher Kosten hinweisen müssen - nicht nur versteckt und für Verbraucher unverständlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Außerdem hätte die Frau per E-Mail oder SMS vor erneuten Aufladungen informiert werden müssen, wie es bei der Wahl der Tarifoption angekündigt worden war.

Ob die Frau die Datenverbindungen überhaupt hergestellt hat, was sie bestreitet, hatte keinen Einfluss auf die Entscheidung. Auch die Tatsache, dass die Kundin die Verbindungen auf der Internetseite des Anbieters hätte einsehen können, war in dem Verfahren unerheblich.



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