Handy-Nutzer können auf billigere Anrufe in andere Netze hoffen

AFP
Bild: Hand mit Smartphone



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Leipzig (AFP) - Handy-Nutzer können bei Anrufen in andere Mobilfunknetze weiter auf sinkende Kosten hoffen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte am Mittwoch den Antrag der deutschen Mobilfunkkonzerne ab, vorerst die Höhe der Gebühren für Anrufe in andere Netze nicht mehr genehmigen lassen zu müssen. Die vier deutschen Netzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und 02 wollten die Genehmigung der so genannten Terminierungsentgelte aussetzen lassen, bis das Bundesverwaltungsgericht endgültig in dem Streit entschieden hat. Die Leipziger Richter lehnten dies ab. (Az: 6 VR 2.07 und weitere)

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Bei einem Anruf von einem in ein anderes Mobilfunknetz kassiert der Netzbetreiber des Anrufers die Telefongebühren, muss dafür aber ein so genanntes Terminierungsentgelt an den Netzbetreiber des Angerufenen entrichten. Dieses Entgelt handelten die Netzbetreiber früher frei unter sich aus. Der Bundesnetzagentur kamen diese Gebühren überhöht vor. Sie entschied daher Ende August 2006, dass die Gebühren künftig genehmigt werden müssen. Dagegen klagten die Betreiber.

Das Verwaltungsgericht Köln gab ihnen zwar Recht. Die Bundesnetzagentur zog aber vor das Bundesverwaltungsgericht. Dort beantragten die Netzbetreiber nun, die Genehmigungspflicht bis zu einer abschließenden Entscheidung auszusetzen. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Anträge von Vodafone, E-Plus und O2 jetzt ab, über den von T-Mobile ist noch nicht entschieden. Der Ausgang des Verfahrens sei völlig offen, erklärten die Leipziger Richter zur Begründung.

Im Fall eines Sieges könnten die Netzbetreiber aber später gegenseitig Nachzahlungen Fordern. Dagegen sei im Fall einer Niederlage wohl nicht zu erwarten, dass die Netzbetreiber den Endverbrauchern überhöhte Gebühren rückerstatten würden. Daher wiege das Verbraucherinteresse schwerer, bereits angefangene Regulierung vorerst fortzuführen.



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