Handy-Nutzer können auf billigere Anrufe in andere Netze hoffen
Das Verwaltungsgericht Köln gab ihnen zwar Recht. Die Bundesnetzagentur zog aber vor das Bundesverwaltungsgericht. Dort beantragten die Netzbetreiber nun, die Genehmigungspflicht bis zu einer abschließenden Entscheidung auszusetzen. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Anträge von Vodafone, E-Plus und O2 jetzt ab, über den von T-Mobile ist noch nicht entschieden. Der Ausgang des Verfahrens sei völlig offen, erklärten die Leipziger Richter zur Begründung.
Im Fall eines Sieges könnten die Netzbetreiber aber später gegenseitig Nachzahlungen Fordern. Dagegen sei im Fall einer Niederlage wohl nicht zu erwarten, dass die Netzbetreiber den Endverbrauchern überhöhte Gebühren rückerstatten würden. Daher wiege das Verbraucherinteresse schwerer, bereits angefangene Regulierung vorerst fortzuführen.
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