Handy-Anbieter dürfen Prepaid-Guthaben nicht verfallen lassen
dpa
Berlin/München (dpa) - Nutzer von Prepaid-Handys müssen nicht befürchten, dass ihr Guthaben nach einer bestimmten Zeit verfällt. Es sei unzulässig, wenn Anbieter die Gültigkeit eingezahlter Beträge etwa auf einige Monaten beschränken, teilt die Verbraucher Initiative in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München mit (Az: 29 U 2293/06). Auch beim Beenden des Vertrages stehe dem Kunden das übrige Guthaben zu.
Ebenso sind der Initiative zufolge Klauseln unzulässig, nach denen Kunden nach einer bestimmten Zeit ihr Guthabenkonto wieder aufladen müssen. Demnach dürften Anbieter nicht einfach das Handy sperren, wenn Kunden es länger nicht nutzen oder keine neuen Einzahlungen tätigen.
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